Anwaltssuche: Fachanwalt, Spezialist, Anwalt mit Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten

Bei der Suche nach einem Anwalt wird man auch auf die Frage stoßen, ob man einen Fachanwalt, einen Spezialisten oder Anwalt mit Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt für das eigene rechtliche Problem, die rechtliche Frage, wählt. Beispiele für Kosten von Fachanwälten und deren Zuständigkeit für das jeweilige Rechtsgebiet …

Anwalt als Spezialist auf einem Rechtsgebiet

Die Finanztest definiert einen Spezialisten dahin gehend, dass sich ein Anwalt nur als Spezialist bezeichnen darf, wenn er erheblich mehr Erfahrung als ein Fachanwalt hat, nicht nur Jahre, sondern “eher” Jahrzehnte auf seinem Spezialgebiet tätig war. Das ist leider zu ungenau.

Die Bezeichnung Spezialist erfordert auf einem Rechtsgebiet, auf dem es die Bezeichnung Fachanwalt gibt, dass mindestens die Anforderungen an Fallzahl und Ausbildung und Weiterbildung für einen Fachanwalt erfüllt sind.

Darüber hinaus erfordert das Tragen der Bezeichnung Spezialist für das jeweilige Rechtsgebiet, dass sich der jeweilige Rechtsanwalt auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Dass bedeutet, er macht den potenziellen Mandanten deutlich, dass er für ihr spezielles rechtliches Problem, rechtliche Frage der Spezialist ist, genau wie er den Mandanten deutlich macht, dass er Mandate außerhalb seines speziellen Fachgebietes nicht annimmt. Die Bezeichnung Spezialist dient somit auch der Abwehr von Mandaten.

Das Rechtsgebiet, für das sich der Anwalt als Spezialist bezeichnet muss eng umrissen sein, dabei sind die Fachgebiete der Fachanwalts-Bezeichnung häufig zu unspezifisch, ungenau und zu wenig eng umrissen. Deshalb ist für Rechtsgebiete wie Erbrecht, Arbeitsrecht oder Mietrecht für einen Rechtsanwalt die Bezeichnung als Spezialist Erbrecht, Arbeitsrecht oder Mietrecht nicht möglich.

Die Bezeichnung Spezialist ist für Anwälte auf Fachgebieten möglich, wo es keinen Fachanwalt gibt, oder für Teile der Fachgebiete von Fachanwälten, wie zum Beispiel Spezialist für Unterhaltsrecht aus dem übergeordneten Fachgebiet Familienrecht. Ebenso seien laut Neuer Juristischer Wochenschrift Spezialisten für Arbeitskampfrecht und Domainrecht möglich.

Die Spezialisierung eines “Spezialisten” hat enger als die Spezialisierung eines Fachanwaltes zu sein, so ist ein Spezialist für Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht oder Zivilrecht nicht möglich, da zu unspezifisch. Ein Fachanwalt ist außerdem nicht zwangsläufig auf gewisse Rechtsthemen spezialisiert, sondern er hat auf diesen Fachgebieten die Voraussetzungen für das Führen der Bezeichnung “Fachanwalt” erfüllt.

Es gibt auch die Möglichkeit, sich als Rechtsanwalt Spezialist für ein spezielles Rechtsgebiet zu nennen – entsprechende Erfahrung, Ausbildung und Weiterbildung vorausgesetzt -, für das es keinen Fachanwalt gibt.

Ein mehr ist nach gängigen Meinungen für einen Spezialisten gegenüber einem Fachanwalt nicht erforderlich, sondern vor allem eine Spezialisierung.

Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwälten

Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte werden von Rechtsanwälten auf ihren Internetseiten häufig genannt und aufgezählt. Die Auswahl und das Führen der Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte erfolgt nach eigener Einschätzung der jeweiligen Anwälte.

Die Schwerpunkte werden nicht wie bei der Bezeichnung Fachanwalt verliehen, die entsprechende Qualifikation nicht überprüft. Die Finanztest empfiehlt zum Beispiel sich bei der Suche nach einen Anwalt für Arbeitsrecht, den Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen, anstatt einen Anwalt mit Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht das Mandat zu erteilen.

Fachanwalt für ein juristisches Fachgebiet

Fachanwälte gibt es derzeit für 20 juristische Fachgebiete, z. B. Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Wohneigentumsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Urheber- und Medienrecht. Laut Finanztest gibt es am meisten Fachanwälte für Arbeitsrecht – rund 9000.

Für den Fachanwaltstitel müssen die Rechtsanwälte laut Finanztest pro Fachgebiet einen Lehrgang mit 120 Stunden und drei Klausuren mit einer Gesamtdauer von 15 Stunden* absolviert und bestanden haben. Ebenfalls müssen die Anwälte für den Fachanwalt eine bestimmte Fallzahl auf dem Fachgebiet nachweisen. Als Beispiel führt die Finanztest den Fachanwalt für Arbeitsrecht an, der vor dem tragen des Fachanwaltstitels sich mit mindestens 100 Fällen aus dem Arbeitsrecht beschäftigt haben muss.

Im Kommentar zur Berufs- und Fachanwaltsordnung von Dr. Wolfgang Hartung (Herausgeber) finden sich einige weitere Beispiele für die Fallzahl aus den jeweiligen Fachgebieten, die ein Rechtsanwalt bearbeitet haben muss: Versicherungsrecht – 80 Fälle, davon mindestens 10 gerichtliche Verfahren, Medizinrecht – 60 Fälle, davon mindesten 12 gerichtliche Verfahren (im Fachgebiet Medizinrecht gibt es übrigens Schwerpunkte als Patientenanwälte, die für die Patienten tätig werden und Anwälte für Arzthaftungsrecht, die zumeist Ärzte verteidigen bzw. für sie tätig werden), Miet- und Wohnungseigentumsrecht – 120 Fälle, davon mindesten 60 gerichtliche Verfahren, Verkehrsrecht – 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren, Erbrecht – 80 Fälle, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren (10 davon dürfen Verfahren aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit sein).

Zusätzlich ist es je nach Rechtsgebiet erforderlich, dass sich die Fälle auf verschiedene Bereiche innerhalb dieser verteilen. Der Fachanwalt für Erbrecht hat zum Beispiel Erfahrungen in den Bereichen Testamente, steuerliche Beratung zu Erbschaft und Schenkung, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und erbrechtliche Verfahrens- und Prozessführung. Im Arbeitsrecht erstrecken sich die Erfahrungen des Fachanwalts für Arbeitsrecht z. B. auf Bereiche wie Kündigungsschutz, Streit um Lohn oder Gehalt, Befristung von Arbeitsverträgen, Streit um den Urlaubsanspruch, betriebliche Altersversorgung, Tarifverträge und Arbeitskämpfe (weitere und ausführlichere Beispiele zu Fachanwälten siehe unten).

Die Ausbildung der Fachanwälte steht laut Finanztest in der Kritik. Die Seminare für die Fachanwaltsausbildung werden von privaten Anbietern und nicht von den Rechtsanwaltskammern gehalten. Ebenso werden die Klausuren, die die Rechtsanwälte für den Fachanwalt bestehen müssen, von diesen privaten Anbietern korrigiert.

Die Finanztest schreibt, dass die Rechtsanwaltskammern nach dem Lehrgang, den Seminaren und Klausuren, am Ende zwar den Titel Fachanwalt an die Rechtsanwälte vergeben bzw. verleihen, diese aber keine Befugnis hätten, die Qualität der Lehrgänge und Prüfungen zu überprüfen.

Die Voraussetzungen für den Fachanwalt finden sich im Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung von Feuerich / Weyland ausgeführt von Rechtsanwalt Gregor Böhnlein genauer wieder.

Böhnlein beschreibt dort, dass die erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse nicht nur durch einen erfolgreich abgeschlossenen Fachanwaltslehrgang, der auch ein Fernlehrgang sein kann, nachgewiesen werden können. Ebenso führt Böhnlein aus, dass für den Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Anwalt nötig ist. In dieser Zeit muss der Rechtsanwalt die erforderliche, bestimmte Anzahl von Fällen aus dem Fachgebiet selbstständig und frei von Weisungen dritter bearbeitet haben.

Der Fachausschuss, der die Bezeichnung Fachanwalt verleiht, hat laut Böhnlein eine ergänzende Beurteilungsgrundlage in Form eines Fachgespräches mit dem Bewerber für den Fachanwaltstitel. In diesem Fachgespräch geht es drum, die erbrachten Nachweise für die Verleihung des Fachanwalts zu ergänzen, nicht aber sie durch eine umfassende Prüfung zu ersetzen. Zur Fachanwaltsausbildung siehe auch Offermann-Burchart (Literaturhinweise unten).

Die Finanztest kritisiert an der Ausbildung der Fachanwälte, dass die Veranstalter der Lehrgänge und Prüfungen, nicht in den Ruf geraten wollten, besonders streng zu prüfen, damit die Rechtsanwälte die Lehrgänge nicht bei einem anderen Lehrgangsanbieter buchen. Aus dieser Fortbildungsbranche sei angeblich zu hören, dass oftmals die Rechtsanwälte wohl die Themen bzw. Fragen für die Fachanwaltsklausuren schon vor der Prüfung mitgeteilt bekommen würden – (Finanztest wörtlich: “… dass die Prüflinge oftmals vorher gesagt bekommen, was in den Klausuren drankommt …”).

Der letzte Kritikpunkt, den die Finanztest aufführt ist, dass die Rechtsanwälte nach dem sie Fachanwalt geworden sind, wenig tun müssen, um den Titel zu behalten. Weiterbildung sei nötig, allerdings reiche es, wenn die Rechtsanwälte einmal im Jahr 10 Stunden an einer Fortbildung bzw. Weiterbildung zum jeweiligen Rechtsgebiet, ohne Prüfung – nur hörend – teilnehmen.

Das Soldan Institut führt das exakter als die Finanztest aus: Es ist nicht nur möglich, die Fortbildung hörend zu absolvieren, sondern auch als Dozent tätig zu sein, es ist auch möglich, einen Fernlehrgang – distant learning – über das Internet zu besuchen, ebenso wie wissenschaftliche Beiträge zum Fachanwaltsgebiet eine Alternative zu Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte sind.

Ebenso stellte das Soldan Institut fest, dass nur 12 Prozent der Fachanwälte bis zu 10 Stunden Fortbildung, aber 47 Prozent 11 bis 20 Stunden, 22 Prozent 21 bis 30 Stunden und 19 Prozent über 30 Stunden in Anspruch nehmen.

Erfahrung von Fachanwälten – Anwaltskosten und Rechtsanwaltsgebühren

Nach der Kritik an der Ausbildung und Weiterbildung der Fachanwälte lobt die Finanztest die Erfahrungen dieser, besonders bei schwierigen Rechtsproblemen. Diese Fachanwalts-Erfahrung sei wichtig bei der Suche und Auswahl eines Anwalts.

Mit der Auswahl eines Fachanwalts könne man damit rechnen, dass man einen Anwalt mit mehr Wissen und Erfahrung für das eigene Rechtsproblem, Prozess, Verhandlung usw. auswählt. Der Fachanwalt wird zur Lösung des jeweiligen rechtlichen Problems, der rechtlichen Aufgabe, besser geeignet sein, als ein Rechtsanwalt ohne diese Spezialisierung auf den speziellen Fachbereich.

Mit dem Titel des Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Erbrecht, sollte der gesuchte Rechtsanwalt nicht nur von vorn herein mehr Wissen und Erfahrung im Arbeitsrecht oder Erbrecht haben, sondern er erhält durch den Fachanwaltstitel auch mehr Fälle aus dem Arbeitsrecht oder Erbrecht und sammelt so weitere Erfahrungen und kann die Probleme des jeweiligen Rechtsgebiets immer besser lösen und besser beraten.

Die Finanztest rät dazu, im Zweifel immer einen Fachanwalt zu suchen, ob online im Internet, nach Empfehlung, von der Rechtsschutzversicherung oder auf anderen Wegen – siehe den Artikel über die Suche nach einem Anwalt online im Internet.

Die Anwaltskosten bzw. Rechtsanwaltsgebühren von Fachanwälten sind allerdings höher. Die Finanztest führt das Soldan Institut für Anwaltsmanagement von 2009 an, wonach Fachanwälte im Schnitt ein Stundenhonorar von 194,- Euro berechnen. Dieser Stundensatz der Fachanwälte sei damit 20,- Euro höher als der Durschnittssatz von Rechtsanwälten ohne Fachanwaltstitel.

Folgende Fachanwälte berechnen den höchsten festen Stundensatz: Fachanwalt für Erbrecht 235,- Euro, Fachanwalt für Insolvenzrecht 233,- Euro, Fachanwalt für Verwaltungsrecht 217,- Euro, Fachanwalt für Steuerrecht 210,- Euro, Fachanwalt für Strafrecht 201,- Euro, Fachanwalt für Arbeitsrecht 197,- Euro, und Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Familienrecht je 168,- Euro (Quelle Soldan Institut – siehe Literatur unten).

Beispiele für Fachanwälte und ihre Aufgabenbereiche

Der Fachanwalt für Erbrecht hat Erfahrungen und Wissen bei Problemen und Fragen im Bereich Testamente, Schenkung, Steuererklärung für Erbschaft und Schenkung, steuerliche Gestaltung von Testamenten und Schenkungsurkunden, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Nachlasspflege, Vorsorge im Krankheitsfall und Todesfall, vorweggenommene Erbfolge und mehr.

Der Fachanwalt für Familienrecht hat Erfahrungen und Wissen bei Fragen im Bereich Eheschließung und Heirat, Gestaltung von Eheverträgen, Scheidung, Scheidungsprozesse, Vermögensauseinandersetzung, Ehegattenunterhalt, Kinderunterhalt, Unterhaltsstreitigkeiten, Versorgungsausgleich, Hausrat und Ehewohnung.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hat Erfahrungen und Wissen im Bereich Autokauf, Streit nach Neuwagenkauf und Gebrauchtwagenkauf, Probleme mit der Autowerkstatt, schlechte Reparaturen, Probleme mit Gewährleistung und Garantie, Bezahlung des Schadens durch die Autoversicherung nach einem Unfall, bei Bußgeldverfahren, Strafverfahren, Führerscheinentzug, Recht der Fahrerlaubnis, Anordnung einer MPU – Medizinisch Psychologische Untersuchung, Probleme mit Leasing oder Mietwagen.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht hat Erfahrungen im Bereich Abschluss, Inhalt und Änderung von Arbeitsverträgen und Ausbildungsverträgen, Befristungen und Kündigung von Arbeitsverträgen und Arbeitsverhältnissen, Probleme mit Leiharbeit, Streit um Lohn und Gehalt, Probleme mit Urlaub und Krankheit von Arbeitnehmern, Kündigungsschutz, Schutz von Schwerbehinderten, Arbeitsförderungsrecht, Sozialversicherungsrecht.

Der Fachanwalt für Mietrecht und Wohneigentumsrecht hat Wissen und Erfahrungen bei Problemen mit Maklern, Streit um Maklerprovision, Kündigung und Befristung von Mietverträgen, Streit um die Nebenkostenabrechnung, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, Mieterhöhung, Streit mit Nachbarn, Streit mit der Eigentümergemeinschaft, den Miteigentümern, Probleme mit dem Hausmeister oder Verwalter. Der Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht berät auch beim Wohnungskauf, Hauskauf, z. B. zur Vertragsgestaltung und steuerlichen Gestaltung, Steuern bei Verkauf von Wohnung oder Haus – Spekulationsfristen.

Der Fachanwalt für Steuerrecht hilft bei Streit mit dem Finanzamt, Steuererfahndung, Gestaltung einer steuerlichen Selbstanzeige beim Finanzamt, bei Problemen mit Steuerermittlungen, Steuerstrafverfahren und mehr.

Der Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht klärt Probleme mit der Falschberatung von Banken und Sparkassen z. B. bei Verlust durch Wertpapierkauf, Kauf von Fonds, Anleihen, Zertifikaten, Probleme und Streit mit Krediten, Darlehen, Zinshöhe von Dispositionskrediten, Streit um die Höhe der Gebühren von Banken und Sparkassen, Probleme bei Kreditkartenzahlung, Diebstahl von Kreditkarten, Bankkarten und EC-Karten, Diebstahl von Geld vom Girokonto durch kopieren der Karte und Diebstahl der PIN. Ebenso ist der Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht erfahren im Bereich Zahlungsverkehr, somit Überweisungen, Lastschriften, Wechsel und Schecks.

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht hat Erfahrungen und Wissen bei Problemen mit Versicherungsleistungen, wenn die Versicherung nicht zahlen will, z. B. bei der privaten Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, oder bei Streit mit der Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung nach Wasserschaden, Wohngebäudeversicherung nach Überschwemmung etc.

Eine grundsätzliche Einteilung der Fachgebiete des Fachanwalts für Versicherungsrecht lässt sich nach Offermann-Burckart unter anderem nach folgenden Punkten vornehmen:

Der Fachanwalt für Strafrecht ist zuständig für Strafrechtsprozesse, Strafverteidigung, aber auch bei Problemen mit Ordnungswidrigkeiten hilft der Fachanwalt für Strafrecht mit Beratung und Vertretung der Mandanten.

Der Fachanwalt für Medizinrecht ist als Patientenanwalt für den Patienten und als Arztanwalt für den Arzt / Mediziner zur Verteidigung bei Arzthaftung, Ärztepfusch tätig. Den Fachanwalt für Medizinrecht sucht man wegen seiner Erfahrungen bei Streit mit einem Krankenhaus, einem Arzt, Facharzt wegen Rechnungen, Falschbehandlung, Ärztepfusch, aber auch bei Problemen mit der privaten Krankenversicherung wegen Bezahlung von Behandlungen, Operationen, medizinischen Hilfsmitteln und dergleichen mehr. Ebenso besitzt er Erfahrungen im Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, Vertragsarztrecht, Vertragszahnarztrecht, Vergütungsrecht der Heilberufe und Grundzüge des Arzneimittelrechts und Rechts der Medizinprodukte.

Der Fachanwalt für Sozialrecht sollte gesucht werden für Probleme mit dem Arbeitsamt, Hartz IV, Leistungskürzung, Arbeitsvermittlung, Zahlung und Bewilligung von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II, Einstellung von Zahlungen von Hartz IV, Streit um Sozialhilfe, Altersgrundsicherung, Probleme mit der gesetzlichen Altersrente, der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente. Der Fachanwalt für Sozialrecht hat auch Erfahrungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung – GKV, Unfallversicherung und Pflegeversicherung und beim Streit um die Bewilligung, Zahlung und Rückzahlung von BaföG.

Der Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht hat Erfahrungen und hilft bei Problemen mit Baumängeln, Streit mit Bauträgern, Handwerkern und Architekten. Der Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht hilft auch bei der Prüfung und Ausarbeitung von Kaufverträgen für Wohnungen, Häusern und Eigenheime, ebenso wie bei der Prüfung und Gestaltung Bauverträgen, Verträgen mit Handwerkern, Bauträgern und Architekten.

Der Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht hat Erfahrungen mit der Hilfe bei Problemen mit Abmahnungen wegen Downloads von Musik, Filmen und Spielen in Tauschbörsen im Internet – Filesharing -, oder wegen illegalen Downloads auf Filehostingwebseiten, beim Streit um das Urheberrecht an Bildern und Texten im Internet. Der Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht hilft auch bei negativen, schlechten Berichten und Artikeln im Internet, Zeitungen und Magazinen oder bei beleidigenden Einträgen und Mobbing im Internet, Foren, bei sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter.

Der Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) wird gesucht für Probleme und Ärger beim Einkaufen im Internet, Rückgaben und Rücksendungen, der Vertragsgestaltung für Internetdienstleistungen, Software und anderen Aufträgen, Softwarerecht, Verträge zum IT-Outsourcing und Problemen mit dem Datenschutzrecht. Der Fachanwalt für Informationstechnologierecht wird ebenso beim Streit um überhöhte Telefonrechnungen sowohl für Telefonate, als auch Internetzugang z. B. mit dem Handy / Smartphone im Ausland gesucht.

Neue Fachanwaltsgebiete sind von Anwälten gewünscht

Im Forschungsbericht des Soldan Instituts für Anwaltmanagement sind die 20 von den befragten Anwälten am häufigsten gewünschten, noch nicht vorhandenden Fachanwaltsgebiete folgender Rechtsgebiete aufgezählt:

Teilweise sind dies Rechtsgebiete, die Teile von bereits vorhandenen Fachanwaltschaftsbereichen sind, wie zum Beispiel das Patientenrecht ein Teilgebiet des Fachanwalts für Medizinrecht ist, oder das Schifffahrtsrecht und das Ausländer- und Asylrecht Teilgebiete des Fachanwalts für Verwaltungsrecht sind.

Erläuterungen

*Bei der Anzahl der Klausuren ist die Finanztest etwas ungenau. Laut Rechtsanwalt Hartmut Scharmer im Kommentar zur Berufs- und Fachanwaltsordnung von Hartung (siehe ebenso Offermann-Burchart), müssen die Rechtsanwälte mindestens drei Klausuren mit einer Gesamtdauer von mindestens 15 Zeitstunden bestehen. Es können zum Beispiel drei Klausuren mit jeweils fünf Stunden sein, aber auch 15 Klausuren mit jeweils einer Stunde. Ebenso können Mischformen vorkommen. Jede Klausur muss mindesten eine und darf höchstens fünf Stunden lang sein.

Bezüglich der Lehrgangsdauer der Fachanwaltsausbildung kann man bei Scharmer konkreter nachlesen, dass zu den 120 Stunden Seminaren im Bereich des Steuerrechts 40 zusätzliche Stunden für das Buchungs- und Bilanzwesen und im Bereich des Insolvenzrechts 60 zusätzliche Stunden für betriebswirtschaftliche Grundlagen für den angehenden Fachanwalt erforderlich sind.

Anwalt online im Internet suchen: Anwaltsportale, Suchmaschinen, Empfehlungen und Rechtsschutzversicherung

Dieser Artikel über die Suche nach einem Anwalt als Fachanwalt, Spezialist oder Anwalt mit Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt steht im Zusammenhang mit dem Artikel Anwalt online im Internet suchen: Anwaltsportale, Suchmaschinen, Empfehlungen, Bewertungen, Rechtsschutzversicherung.

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Literatur:

Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig