Das Handelsblatt sollte beim Thema Elterngeld nachsitzen
Im Handelsblatt gibt es Gestern einen Artikel von Thomas Ludwig über den Erfolg des neuen Elterngelds.
Darin gibt es auch einen kleinen Kasten: “Elterngeld – so läuft es”:
“Höhe
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des entfallenden Nettoeinkommens (Durchschnitt der letzten zwölf Monate), …”
Ich bin sehr irritiert, dass ich in solch einem Qualitätsmedium wie dem Handelsblatt die – in meinen Augen – Desinformation einfach 1:1 übernommen sehe.
Das Elterngeld ist in Wirklichkeit wesentlich geringer!
Zuerst einmal fallen bei der Berechnung des Nettoeinkommens Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld weg. Diese zählen ja wohl auch zum durchschnittlichen Nettoeinkommen eines Jahres, aber nicht für unseren Gesetzgeber. Die irrwitzige Begründung: Es beruhe nach der Geburt auf Zufall, ob eine solche Einmalzahlung im Zeitraum des Elterngeldbezugs anfallen würde.
Wie jetzt – Zufall ob in zwölf Monaten, also einem kompletten Jahr Urlaubs- und Weihnachtsgeld anfallen würden?
Als Zweites wird eine Arbeitnehmer-Pauschbetrag als monatlicher Betrag in Höhe von rund 77,- Euro vom Nettolohn abgezogen. Begründung: Man hat ja auch keine Aufwendungen mehr für den Arbeitsweg etc.
Ja aber bei der Steuererklärung erhalte ich nur meinen persönlichen Steuersatz auf diese Aufwendungen bzw. Arbeitnehmer-Pauschale erstattet, beim Elterngeld wird mir gleich der ganze Betrag vom Nettoeinkommen abgezogen!
Und was ist mir Arbeitnehmern, die einfach so zu Fuß auf Arbeit laufen können, ohne Ausgaben für Auto, Benzin, Bus, Bahn oder sonstiges?
Als Drittes fallen unregelmäßige Zahlungen wie Überstunden weg!
Es gibt nicht wenige Arbeitnehmer in diesem Land, deren Nettoeinkommen nur deshalb zum Leben reicht, weil sie Überstunden schieben und bezahlt bekommen. Nur werden diese, wenn sie relativ unregelmäßig ausgezahlt werden nicht anerkannt.
Warum werden die Überstunden beim Elterngeld nicht anerkannt? Weil es sich der Gesetzgeber leicht gemacht hatte und um das Weihnachts- und Urlaubsgeld aus dem anzurechnenden Nettoeinkommen herauszurechnen einfach auf die Steuergesetze verwies, dort der Sachverhalt aber uneindeutig geregelt ist und somit gleich mal z. B. die Überstunden, die sicher nicht gemeint waren mit herausfallen.
Als Viertes fallen bei Arbeitnehmern, die Elterngeld in Anspruch nehmen gleich komplette zwei Monate aus der Elterngeld-Zahlung heraus!
Warum dass? Weil Arbeitnehmerinnen in der Regel Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und eine Ergänzung vom Arbeitgeber erhalten. Also sagt sich der Staat, dass er dann ja für diese zwei Monate nicht auch noch zahlen muss.
Und wenn die ersten zwei Monate erst der Vater des Kinds Elterngeld in Anspruch nimmt und die Mutter erst ab dem dritten Monat oder der Vater die kompletten ersten zwölf Monate und die Mutter nur den 13. und 14. Monat- die Partnermonate?
Das ist egal, die ersten zwei Monate gelten als verbraucht.
Und was steht im Handelsblatt?
“Dauer
Grundsätzlich wird das Elterngeld zwölf Monate gezahlt. Zwei Partnermonate werden drangehängt, …”
Als fünftes unterliegt das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt.
Das bedeutet, obwohl für das Elterngeld selbst an sich keine Steuern gezahlt werden müssen, wird es bei der Berechnung der Gesamtsteuerhöhe auf das restliche Einkommen (man darf ja bis 30 Stunden pro Woche Arbeiten und erhält ein entsprechend vermindertes Elterngeld bzw. bei Ehepaaren mit gemeinsamer steuerlicher Veranlagung entsprechend das Einkommen des Ehepartners) berücksichtigt.
Das Elterngeld wird für die Steuerhöhe zum restlichen / Partnereinkommen hinzugerechnet, daraus der entsprechende Prozentsatz des Steuersatzes berechnet und dieser – durch den Progressionsvorbehalt des Elterngeldes - (eventuell wesentlich) höhere Prozentsatz wird dann für die Berechnung der Steuerschuld verwendet.
Deshalb: Legen Sie, falls außer dem Elterngeld noch weiteres Einkommen / Ehepartner-Einkommen vorhanden ist, Geld für die fällige Steuernachzahlung zurück!
Wenn man das alles zusammenrechnet, kommt man beim Elterngeld in der Regel auf einen Prozentsatz von um die 50 Prozent und weniger des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate und niemals auf 67 Prozent, wie großartig, wählerwirksam propagiert.
Um so mehr erschüttert es mich, wie im Handelsblatt mit solchen Informationen umgegangen wird. Ich dachte doch, dass man für das Handelsblatt so viel Geld bezahlen muss, weil die dort nachzulesenden Informationen so gründlich recherchiert sind und nicht einfach den Regierenden von den Lippen abgeschrieben werden?!
Literatur: Handelsblatt: “Elterngeld lockt Väter zur Familie” Thomas Ludwig, 16. August 2007, Seite 4.
Abgelegt unter: Gelesen, Informiert, Nachgerechnet 17. August 2007 17:28
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