Einstweilige Verfügung gegen Wikimedia - wikipedia.de geht nicht - de.wikipedia.org geht
Wenn man derzeit die Domain wikipedia.de aufruft erhält man folgende Meldung:
“Domain wikipedia.de derzeit außer Betrieb
Liebe Freunde Freien Wissens,
durch eine vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung wurde dem Verein Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. untersagt, von dieser Domain auf die deutschsprachige Ausgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia (wikipedia.org) weiterzuleiten.
Wir lassen derzeit durch unsere Rechtsanwälte alle möglichen Schritte prüfen, um Ihnen schnellstmöglich wieder einen unkomplizierten Zugang zur freien Enzyklopädie Wikipedia zu bieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen bis auf Weiteres keine weiteren Stellungnahmen in dieser Sache abgeben werden.
Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V.
Berlin, 18. Januar 2006″
(Plus dem passendem Spendenaufruf.)
Der Hintergrund ist wahrscheinlich, dass sich die Wikipedia bzw. die dahinterstehende Organisation, oder ganz einfach die Editoren innerhalb eines Edit-Wars weigern, den Klarnamen des verstorbenen Hackers Tron zu entfernen. Dies ist ein anfänglich als Bitte und später als Klage vorgebrachter Wunsch der Eltern von Tron.
Das Amtsgericht Berlin hatte auch schon eine entsprechende Verfügung erlassen, wobei es aber auf Grund der Struktur der Wikipedia Probleme gab: (Telepolis)
“Das Amtsgericht Berlin, das sich Anfang Dezember mit dem Fall befasste, scheiterte zunächst an der Frage, wem man eine deutsche Verfügung gegen Wikipedia zustellen könnte. Unter dem Geschäftszeichen 209C 1015/05 erließ es am 14.12.2005 eine Einstweilige Verfügung “gegen die Wikimedia Foundation Inc, 200 2nd Ave. South 258, 33701-4312 St. Petersburg, Russische Föderation” - wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung.
Der Antragsgegnerin wird untersagt, “den bürgerlichen Namen des Sohnes der Antragssteller” Boris F. unter der Domain wikipedia.org vorzuhalten bzw. vorhalten zu lassen.” Fünf Tage später wurde der Beschluss korrigiert: Jetzt wurde Wikimedia laut Beschluss durch “Herrn Jimmy Wales” vertreten, der in “St. Pertersburg” (sic), Florida, Vereinigte Staaten von Amerika” ansässig sei. Die Antragsteller, die Eltern des Verstorbenen, könnten auch in Berlin-Charlottenburg die betreffende Website aufrufen; deshalb und auch für Namensangelegenheiten sei das Amtsgericht zuständig. Man beruft sich auf § 1004 des BGB sowie auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes.
Interessant ist, dass sich die Verfügung nicht dezidiert gegen die deutsche Version des Wikipedia-Artikels richtet. Man kann davon ausgehen, dass der Beschluss ohnehin nie zugestellt werden und daher auch nie rechtskräftig werden wird. Jan Schlüschen, ein auf Internet- und Urheberrecht spezialisierter Anwalt in Berlin, kommentiert lapidar: “Ich vermute, dass in den USA keine deutschen Ordnungsgelder oder Ordnungshaft vollzogen werden können.” Der Verfahrenswert wurde auf nur 1.000 Euro festgesetzt. Es ist offenbar nicht ernsthaft beabsichtigt, Wikipedia zu verklagen, zumal das Landgericht Berlin eine eigene Pressekammer hat - die aber nicht angerufen wurde. Friedrich Kurz, der von Trons Eltern beauftragte Anwalt, will zu dem Fall nichts sagen, redet aber vage von einer “Strategie”, die man verfolge.”
Wie es aussieht hat sich das Amtsgericht Berlin darauf hin eine andere recht kreative Lösung einfallen lassen, um dem Wunsch der Eltern und der gerichtlichen Verfügung Nachdruck zu geben. Die Weiterleitung von wikipedia.de auf de.wikipedia.org ist derzeit per einstweiliger Verfügung untersagt. Nicht mehr und nicht weniger.
Was bedeutet das?
Man muss dem netten Hinweis von Wikimedia folgen - siehe Zitat oben - und einfach mal wikipedia.org eingeben. Dann kann man die deutsche Wikipedia - de.wikipedia.org - auswählen. Die deutsche Wikipedia funktioniert weiterhin ohne jegliche Einschränkung und ist auch z.B. aus Google-Suchabfragen ohne Probleme erreichbar.
Merksatz: Es ist nur die Weiterleitung von wikipedia.de auf de.wikipedia.org - offenbar als Druckmittel die gerichtliche Verfügung ernst zu nehmen - einstweilig untersagt. Die deutsche Wikipedia - de.wikipedia.org - funktioniert uneingeschränkt.
(Ich musste das jetzt mal als Merksatz formulieren, weil ich mir sicher bin in vier Stunden - jetzt ist es ca. 4:30 - einen Schock zu kriegen und lesen zu müssen, dass die Angst vor Wikipedia um geht. Weil da wieder eine Kopiert und Pastet, ohne das ganze zu verstehen. Update: 8:39 - vier Stunden vergangen und den Spruch nicht gelesen. O.K. Wette verloren. )
Abgelegt unter: Nachgedacht, Webschau 19. January 2006 4:34
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2 Kommentare
Flo | 19. January 2006 10:06
Ich bin mal sehr gespannt auf die Ursachen der Vefügung.
Außerdem bin ich gespannt, wie lange das hält. Amtsgerichte neigen glaube ich häufiger zu etwas… ähm… seltsamer Rechtssprechung. Ob die nächste Instanz da zustimmt steht auf einem ganz anderen Blatt.
Barde Hans | 20. January 2006 21:17
Habe am20.01.06 in der Frei Presse gelesen Gericht sperrt Adresse Internet-Lexikon
Habe mein Name eingegeben
BARDE
es kammen Dokumentation die ich
bis nicht wusste Danke BARDE
Kommentare geschlossen.