Finanzamt - Gebühren für eine verbindliche Auskunft mit Rechtsanspruch
Eine verbindliche Auskunft mit Rechtsanspruch durch ein Finanzamt wird nach dem Jahressteuergesetz 2007 gebührenpflichtig.
Die Begründung der großen Koalition ist, dass die neuen Steuer-Regeln so kompliziert seien, dass es mehr Anfragen von Steuerpflichtigen geben wird. Diese Steuer-Anfragen führen natürlich zu einem erhöhten Arbeitsaufwand.
Durch die Gebühr würden die Finanzämter schneller arbeiten, die Anfragen schneller beantworten.
Nun kann man raten, wieso durch die Gebühren für eine verbindliche Auskunft die Finanzämter schneller arbeiten:
Es werden von dem eingenommenen Gebühren mehr Finanzbeamte eingestellt, also mehr Arbeitsplätze geschaffen, oder die Gebühren sind den meisten Steuerpflichtigen zu hoch und sie verzichten auf eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt?
Abgerechnet werden die verbindlichen Anfragen nach dem Gegenstandswert der Steuerangelegenheit - “dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat” (Spiegel Online)
Wenn der Gegenstandswert nicht geschätzt werden kann, betragen die Gebühren 50,- Euro je angefangene halbe Stunde, mindestens 100,- Euro.
Da wird es nette Diskussionen über die Gebührenhöhe geben - ist die Arbeitszeit für die Auskunft angemessen, wurde wirklich schnell gearbeitet?
Unverbindliche Steuer-Auskünfte - ohne Rechtsanspruch - bleiben gebührenfrei.
Abgelegt unter: Politisches, Tarifliches 20. November 2006 11:16
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2 Kommentare
Markus Ritter | 20. November 2006 21:44
Gilt das nicht nur für APA-Verfahren?
Also wenn ich über überteuerte Einkaufspreise bei meinem ausländischen Tochterunternehmen den Gewinn in Deutschland drücken will?
Markus Ritter | 20. November 2006 22:25
Ich musste mich gerade eines besseren belehren lassen, der enstprechende Passus ist durch den Finanzausschuss ganz am Ende in den Gesetzesentwuf gekommen.
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