Gedruckte Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das war noch ein Segen, als man einen Vertrag abgeschlossen hatte und vorher oder zur Bestätigung gedruckte Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGBs - erhalten hatte.
Gerade gestern habe ich einen Vertrag gekündigt. Da der Anbieter in den knapp über zwei Jahren seine Mindestvertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und eben AGBs inzwischen - wahrscheinlich mehrmals - überarbeitet hatte, rief ich dort an: “Hotline für Rechnungsfragen”.
Ein freundlicher junger Mann erklärte mir dort vor ein paar Tagen, dass die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende beträgt. Klare Aussage und akzeptabel.
Gestern per FAX pünktlich 4 Wochen zum Monatsende gekündigt und das Ergebnis: Die Kündigungsfrist würde 30 Tage zum Ende jedes 6-monatigen Vertragzeitraumes betragen. Ich kann also tatsächlich erst zum 13.10.2007 kündigen. Noch ganze drei Monate.
Und was kann ich tun - es glauben: Denn in den AGBs auf der Webseite des Anbieters steht die Kündigungsfrist nur allgemein auf die jeweilige Mindestvertragslaufzeit bezogen. Und die aktuellen Angebote auf der Webseite haben in dem Punkt der Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen rein gar nichts mehr mit meinem Vertrag zu tun.
Ach so: Der Kollege hat sich natürlich nur “versprochen” - “wahrscheinlich”. Schrieb mir die Namenlose kündigungsbearbeitung@xy.de.
Abgelegt unter: Erlebt, Rechtliches, Vermisst 3. July 2007 19:53
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
E-plus UMTS/GPRS-Online-Flatrate aktuell: Subventioniere Notebook Card
Kommentare geschlossen.