Heise-Verlag: Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot bei Heise-Online

Darf man bei einer Berichterstattung über Unternehmen die zum Beispiel Software herstellen, um einen Kopierschutz zu umgehen auch einen Link auf den Internetauftritt des Unternehmens setzen?

Der Name des Unternehmens darf genannt werden. Und wenn ich bei Google, Yahoo, MSN … diesen Namen eingebe kommt auch sogleich der Link auf den Internetauftritt dieses Unternehmens.

Gehen die Gerichte davon aus, dass mit einer direkten Linksetzung mehr Internetnutzer diesen Internetauftritt finden? Wissen somit viele Nutzer nicht um die Einfachheit der Suchmaschinen?

Diese Frage wird jetzt das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung klären müssen.

Siehe Heise-Online.

Abgelegt unter: Rechtliches     1. September 2005 9:16

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1 Kommentar

  • Basic Thinking Blog &raqu&hellip  |  1. September 2005 12:18

    [...] crazy, Finanso.de: Darf man bei einer Berichterstattung über Unternehmen die zum Beispiel Software herstellen, um einen Kopierschutz zu umgehen auch einen Link auf den Internetauftritt des Unternehmens setzen? [...]

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