Legale Möglichkeiten zur freien Schulwahl bei Grundschulen
Es gibt nicht nur Tricks, um eine Grundschule ausserhalb des eigenen Schulbezirks zu wählen, sondern auch legale Möglichkeiten zur freien Schulwahl.
Betreuung: Wenn beide Elternteile berufstätig sind und die gemäß Schulbezirk zugewiesene Grundschule keine Ganztagesbetreuung hat, ist die Wahl einer Grundschule mit Ganztagesbetreuung / Hortplatz möglich.
Auch eine professionelle Tagesmutter oder eine Verwandte kann als Betreuungsperson angegeben werden.
Pädagogik: Ein besonderes pädagogisches Profil, wie bei Waldorf- oder Montessorischulen und mehrsprachiger Unterricht kann als Grund für die Wahl einer anderen Grundschule angegeben werden.
Geschwister: Hat ein Kind bereits einen Bruder oder eine Schwester an einer bestimmten Grundschule, so wird es in der Regel bevorzugt aufgenommen.
Literatur: Financial Times Deutschland: “Wir haben umgemeldet” Michael Brunnbauer, 22. August 2007, Seite 26.
Abgelegt unter: Gelernt, Gelesen 22. August 2007 13:43
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