Links zu Papierartikeln
Heute habe ich mir nach langer Zeit wieder die Arbeit gemacht und habe Links zu Artikeln gesucht, die ich in der Papierausgabe einer Zeitung - Handelsblatt - gelesen habe. Einmal hatte ich Erfolg, einmal nicht.
Erfolg hatte ich nicht auf handelsblatt.com, sondern auf google.de mittels der Suche: “site:handelsblatt.com Artikelname” .
Und da kommen wir wieder zu dem Punkt, der mich genauso bei der taz, der Frankfurter Allgemeinen Sonntagzeitung und so weiter stört: Nutze ich die Seiteninterne Suche der jeweiligen Onlineausgabe, werde ich immer zu den kostenpflichtigen Artikeln geführt, obwohl viele (Handelsblatt), einige (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung) oder alle (taz) Artikel auch kostenlos online nachzulesen sind.
Als einzigste Möglichkeit gab es für mich bisher mich von der Startseite der Onlinezeitung durchzuklicken, durchzusuchen, bis / ob ich denn den Artikel irgendwo kostenlos finden kann.
Das geht nicht nur mir so auch bei Heise-Online und anderen habe ich schon Links auf kostenpflichtige Artikel gesehen, wo dann in den Kommentaren geschimpft wurde, dass nicht die ebenfalls erhältliche kostenlose Version verlinkt wurde. Da hatte wohl ein Autor die Seiteninterne Suche benutzt und ihr vertraut.
Auf die Idee mir mit Hilfe von Google selbst eine Seiteninterne Suche der jeweiligen Online-Zeitung zu basteln, bin ich zu meiner eigenen Schande, erst heute wieder einmal gekommen.
Das wirft aber ein ganz großes Problem auf: Werde ich jetzt vom Handelsblatt abgemahnt / verklagt?
Ich stelle hier eine Möglichkeit vor, wie man die kostenlos auf handelsblatt.com im Archiv vorhandenen Artikel auch kostenlos lesen kann und nicht doch ausversehen – mit Absicht durch die handelsblatt.com-Suche dahingeführt – sinnloserweise bezahlt.
Und noch bis 2003 hatte der Holtzbrinck-Konzern bis zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gegen direkte Links zu seinen Artikeln geklagt.
Netzeitung: “Die Verlagsgruppe Handelsblatt mit ihren Publikationen «Handelsblatt» und «DM» hatte versucht, der Nachrichtensuche «Paperboy» das Auffinden und Verlinken einzelner Artikel in ihren Publikationen zu verbieten.
…
Christian Kohlschütter, der mit seiner Nachrichtensuche Newsclub.de ebenfalls von einer Holtzbrinck-Tochter verklagt worden war, den Fall aber aus finanziellen Gründen als Student nicht bis zu einer Grundsatzentscheidung durchfechten wollte. …
…
Kohlschütter: Das Urteil war längst überfällig, schließlich hat sich der BGH damit über zwei Jahre Zeit gelassen. Die Sache ist ärgerlich. Ich hätte die Prozesskosten im Münchner Rechtsstreit in Höhe von 20.000 Euro gespart.
…
Kohlschütter: Der Zusammenhang über die Verlagsgruppe Holtzbrinck ist offensichtlich. Die Gründe des mangelnden Rechtsbewusstseins des Holtzbrinck-Verlags kenne ich nicht.”
Ich habe definitiv keine 20.000 Euro. Und ich weiß auch nicht, ob diese Archivgeschichte von der mittlerweile höchstrichterlich erlaubten aktuellen News-Deep-Link-Geschichte abgedeckt ist.
Und wenn das Handelsblatt nicht verlinkt werden will, dann werde ich es auch nicht mehr machen. Und ich habe auch keine Lust auf anderen Online-Zeitungen (kostenlose) Links zu Artikeln herauszusuchen, die intern auf der jeweiligen Seite selbst nur kostenpflichtig zu finden sind.
Am Ende kommt einer und schickt mir eine Abmahnung / verklagt mich, weil dafür sorge, dass ein paar Leute mehr die kostenlose Version lesen, wo vielleicht einer zu der kostenpflichtigen aus der internen Suche gegriffen hätte.
Das gilt allerdings nur für Artikel, die ich auf Papier gelesen habe und nicht direkt auf den Online-Ausgaben der Zeitungen gefunden habe. Also: Online gelesen = Link, auf Papier gelesen = Angabe der Papierquelle.
Abgelegt unter: Intern, WebWork 17. August 2007 18:17
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