Schulreife und Einschulung von Kann-Kindern
Frankfurter Rundschau: “Als Schulreif gilt ein Kind, wenn man ihm zutraut, im ersten Schuljahr erfolgreich am Unterricht teilzunehmen. Dabei spielt der körperliche, seelische und soziale Entwicklungsstand eine Rolle.”
Im konkreten Artikel ging es um ein Kind portugisischer Eltern, welches von der Grundschule Nieder-Erlenbach als nicht schulreif eingeschätzt wurde.
Die Mutter des Kindes wollte daraufhin ihren Sohn vom schulpsyschologischen Dienst zur Schulreife untersuchen lassen. Das hat die Schulleiterin Martina Schneider abgelehnt.
Der Anwalt der Eltern hat allein in diesem Sommer vier Fälle gehabt, wo wie hier der Verdacht besteht, dass nicht nur pädagogische Kriterien, sondern der Umstand, dass die Familien nichtdeutscher Herkunft sind, eine Rolle gespielt haben.
“Dabei sei noch nie ein deutsches Kind betroffen gewesen. Es entstehe durchaus der Eindruck, dass ausländische Kinder eher von der Einschulung zurückgestellt würden.”
Die Familie erreichte doch noch eine Untersuchung der Schulreife durch eine Schulpsychologin. Das Ergebnis war, dass das Kind Schulreif ist.
Literatur: Frankfurter Rundschau: “Verpatzte Einschulung - Schule und Eltern streiten um Grad der Reife” Martin Müller-Bialon, 22. August 2007, Seite F2/3.
Abgelegt unter: Gelernt, Gelesen, Rechtliches 22. August 2007 13:48
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