Durch Befreiungsantrag kein Versicherungswechsel bei Arbeitslosigkeit von PKV zur GKV

Durch einen Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht können Sie als Arbeitsloser auch bei Arbeitslosigkeit nicht die Krankenversicherung wechseln. Es ist kein Versicherungswechsel möglich, von der privaten Krankenkasse PKV zu einer gesetzlichen Krankenkasse GKV. Und das Arbeitsamt übernimmt nicht die gesamten Beiträge für eine private Krankenversicherung.

Von der Bundesagentur für Arbeit werden nur die Krankenkassenbeiträge erstattet, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung für den Arbeitslosen anfallen würden. Ohne vorher gestellten Befreiungsantrag werden Sie als Arbeitsloser unter 55 Jahren automatisch wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.

Warum stellt man einen Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht, der für immer an die PKV bindet?

Ein Befreiungsantrag erlaubt es auch wenn das Einkommen aus Lohn oder Gehalt einmal die Versicherungspflichtgrenze, die Jahresarbeitsentgeltgrenze, unterschreitet, trotzdem in der privaten Krankenversicherung zu bleiben und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu müssen. Diese Möglichkeit den Versicherungswechsel von PKV zu GKV durch einen Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht zu verhindern ist aber endgültig.

Das Problem dadurch ist, dass Sie auch später nie mehr von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können. Viele Krankenkassenmitglieder machen diese negative Erfahrung und gewinnen dieses Wissen leider erst, wenn es zu spät ist und sie z. B. durch finanzielle Probleme, um Krankenkassenbeiträge zu sparen, wieder zurück in die GKV wechseln wollen.

Ein Befreiungsantrag erlaubt es Ihnen in der privaten Krankenversicherung zu bleiben, auch wenn Sie dafür eigentlich zu wenig verdienen. Sie wollen vielleicht bleiben, weil Sie in Ihrer PKV gerade in jungen Jahren weniger Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen, als wenn Sie gesetzlich krankenversichert wären.

Hohe Krankenkassenbeiträge als privat krankenversicherte Familie mit Kindern

Nur wenn Sie später eine Familie gründen, heiraten und Kinder bekommen kann es in der privaten Krankenversicherung viel teurer werden, als in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der kostenlosen Familienversicherung für Ihren nicht berufstätigen Ehepartner und eigene Kinder ohne eigenes Einkommen. Auf privat krankenversicherte Familien mit Kindern kommen hohe Krankenkassenbeiträge zu.

Sind Sie PKV-versichert, müssen Sie für Ihre Ehefrau, Ehemann und Kinder jeweils eine eigene Krankenversicherung abschließen, sie sind in der PKV nicht automatisch mit krankenversichert. In den privaten Krankenkassen gibt es keine Familienversicherung wie in den gesetzlichen Krankenkassen.

Hohe Beiträge für die private Krankenversicherung im Alter, als Rentner und Pensionär

Ebenso müssen Sie vor einem Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse beachten, dass in der privaten Krankenversicherung im Alter die Krankenkassenbeiträge oft stark ansteigen können und Sie dann Probleme haben von Ihrer Rente oder Pension noch anständig leben zu können. Es ist so schon schwer, rechtzeitig vor der Rente und vor der Altersgrenze von 55 Jahren wieder von der PKV in die GKV zu wechseln. Mit einem vorher gestellten Befreiungsantrag ist dies aber unmöglich, eben und auch bei Arbeitslosigkeit.

Durch einen einmal im Leben gestellten Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie auch als Rentner oder Pensionär an die private Krankenversicherung gebunden, Sie sind für immer in der PKV gefangen, ohne Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren.

Bei Arbeitslosigkeit von der PKV zur GKV wechseln? Automatischer Versicherungswechsel in eine gesetzliche Krankenkasse für privat Versicherte

Ihr Arbeitgeber hat Sie entlassen, Ihre Firma ist in Insolvenz gegangen und Sie sind als Arbeitnehmer mit Festanstellung arbeitslos geworden. Die hohen Beiträge zur privaten Krankenversicherung können Sie vom Arbeitslosengeld nicht bezahlen. Kann man bei Arbeitslosigkeit von der PKV zur GKV wechseln?

Ja, Sie können als Arbeitsloser von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln und Krankenkassenbeiträge sparen. Sie werden durch den Bezug von Arbeitslosengeld I automatisch in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Diese Versicherungspflicht von Arbeitslosen in der GKV tritt allerdings nicht ein, wenn Sie zuvor einen Befreiungsantrag für die GKV gestellt haben, um trotz zu niedrigem Einkommen in der PKV bleiben zu können. Mit einem Befreiungsantrag sind Sie als Arbeitsloser in der PKV gefangen.

Übernimmt das Arbeitsamt die Beiträge für die private Krankenversicherung?

Wenn Sie arbeitslos und privat krankenversichert sind, übernimmt das Arbeitsamt – die Bundesagentur für Arbeit – die Beiträge für ihre private Krankenversicherung bis zur Höhe der Krankenkassenbeiträge, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anfallen. Die restlichen, höheren Beiträge zur PKV müssen Sie selbst aus Ihrem Arbeitslosengeld bezahlen.

Dieser Nachteil der PKV und eines Befreiungsantrags für die GKV ist besonders negativ, wenn Sie schon älter sind. Oftmals sind dann schon hohe Beitragssteigerungen in der PKV angefallen und die Beiträge sind wesentlich höher als beim Abschluss der privaten Krankenversicherung. Durch die hohen Beiträge und die fehlende Wechselmöglichkeit von der PKV zur GKV haben Sie dann monatlich weniger Geld zum Leben übrig.

Wieso stellt man einen Befreiungsantrag zur Versicherungspflicht in der GKV?

Sie konnten sich vor einigen Jahren privat krankenversichern, weil Ihr Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze – der Einkommensgrenze zur privaten Krankenversicherung – lag. Nach ein einiger Zeit lag Ihr Einkommen aus Lohn und Gehalt nicht mehr über dieser Versicherungspflichtgrenze, Sie hätten aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen, da Sie zu wenig Geld verdient haben, um in der PKV zu bleiben.

Durch einen Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie auch mit zu wenig Einkommen in der PKV bleiben. Sie müssen wenn Ihr Gehalt oder Lohn sinkt, oder die Einkommensgrenze für die privaten Krankenkassen steigt, durch einen Befreiungsantrag nicht in die GKV wechseln.

Endgültige Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV

Dieser Befreiungsantrag ist allerdings endgültig. Sie können nach einem einmal gestellten Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht nie mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Auch wenn Sie später nicht genug Geld haben, um die Versicherungsbeiträge Ihrer privaten Krankenversicherung zu bezahlen, können Sie nicht zurück in die günstigere gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Es spielt keine Rolle, wie sich Ihre finanzielle Situation entwickelt: Durch einen Befreiungsantrag sind Sie für immer in der privaten Krankenversicherung gefangen.

Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig