PKV-Antrag abgelehnt? Durch Gruppenverträge doch private Krankenversicherung trotz Vorerkrankungen

Der Versicherungsantrag für die private Krankenversicherung PKV wurde abgelehnt? Durch Gruppenverträge ist es vielen doch noch möglich eine private Krankenversicherung abschließen zu können. Gruppenverträge helfen bei Problemen mit Vorerkrankungen, schlechtem Gesundheitszustand und vorherigen Krankheiten und Behandlungen, die zur Ablehnung von PKV-Anträgen führen. Aber auch mit einem Gruppenvertrag können die betreffenden Krankheiten von einer zukünftigen Behandlung ausgeschlossen werden und Arztkosten, Medikamente, Krankenhausbehandlungen dafür nicht bezahlt werden.

Nicht nur Einzelpersonen können sich in der privaten Krankenversicherung versichern, die privaten Krankenkassen können auch Gruppenversicherungsverträge mit gleichartigen Krankenversicherungsverträgen abschließen. Dabei werden Versicherte, die einer Gruppe, einem Kollektiv angehören zusammengefasst und erhalten durch diese PKV-Gruppenverträge Vorteile in Form von geringeren Krankenversicherungsbeiträgen, weniger strenge Fragen bei Gesundheitsprüfung oder gar keine Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag und damit die Möglichkeit für viele sich überhaupt privat krankenversichern zu können.

Beispiele: Was gibt es für Gruppenverträge in der PKV?

Unternehmen können für objektiv abgrenzbare Mitarbeitergruppen ab einer Mindestgruppengröße und Mindestteilnehmerzahl einen Gruppenversicherungsvertrag für die private Krankenversicherung abschließen. Die Vorteile durch Gruppenverträge für die PKV erhält man dann nur, wenn man in diesem Unternehmen arbeitet und wenn man zu der ausgewählten, bestimmten Gruppe von Mitarbeitern oder Angestellten gehört.

Eine wichtige Möglichkeit, die Vorteile von Gruppenkrankenversicherungen zu nutzen und seine Probleme mit der PKV zu lösen sind die Vereinigungen von Freiberuflern. Diese können aus Freiberuflern bestehen, die der Vereinigung freiwillig beitreten, wie z. B. eine Vereinigung von Freiberuflern und Selbstständigen in einem bestimmten Bundesland.

Es gibt aber auch die Möglichkeit der Gruppenverträge mit Vereinigungen, bei denen die Freiberufler zwangsweise Mitglied sein müssen. Beispiele für Vereinigungen mit Zwangsmitgliedschaft sind Ärztekammern und Architektenkammern. Diese können mit privaten Krankenversicherungen Gruppenverträge mit Vorteilen, Aufnahmeerleichterungen und Preisnachlässen für ihre Mitglieder aushandeln.

Gruppenkrankenversicherungen gibt es auch für rechtsfähige Vereinigungen von Selbstständigen und Freiberuflern wie Anwaltsvereine oder Journalistenverbände. Oftmals lohnt es sich in solchen Vereinen Mitglied zu werden, nur um die günstigere Krankenversicherung zu nutzen, oder um sich überhaupt privat versichern zu können. Gute Versicherungsmakler sehen beim Ausfüllen des Antrags auf eine private Krankenversicherung, ob und womit es Problem geben kann.

Die Erfahrung von guten Versicherungsmaklern bewahrt die Versicherungskunden vor einer Vertragsablehnung, die meistens dazu führt, dass man danach auch bei keiner anderen privaten Krankenkasse eine Krankenversicherung abschließen kann. Diese Makler kennen auch die Vereinigungen, denen man beitreten kann, damit der PKV-Antrag garantiert nicht abgelehnt wird. Meistens haben die Makler auch gleich einen entsprechenden Mitgliedsantrag für die Vereine und Vereinigungen dabei, die Gruppenversicherungsverträge mit privaten Krankenkassen abgeschlossen haben.

Vorteile in der privaten Krankenversicherung durch Gruppenverträge

Durch die Gruppenversicherungsverträge werden Verwaltungskosten gespart, die als Preisnachlass durch geringere Krankenkassenbeiträge an die Versicherten weitergegeben werden können. Weitere Kostenvorteile erreichen die privaten Krankenkassen durch geringere Werbungs- und Vermittlungskosten (Vermittlungsprovisionen), da die Vereinigung, mit der der Gruppenvertrag abgeschlossen wurde, die Kundengewinnung für die PKV übernimmt.

Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankungen und schlechten Gesundheitszustand

Trotz Vorerkrankungen und schlechten Gesundheitszustand kann man durch einen Gruppenversicherungsvertrag Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Die Gesundheitsprüfung und die Gesundheitsfragen sind bei Gruppenverträgen meist vereinfacht, oder es wird sogar auf die Überprüfung der Vorerkrankungen und auf Fragen zum Gesundheitszustand vor Abschluss der privaten Krankenversicherung verzichtet.

Ebenfalls wird gegebenenfalls auf allgemeine und spezielle Wartezeiten in der PKV verzichtet, in denen nicht alle Krankheitskosten, Medikamentenkosten, Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte usw. erstattet werden. Diese Wartezeit bis zur vollen Kostenübernahme durch die PKV fällt normalerweise besonders bei Vorerkrankungen an und endet nicht immer automatisch, sondern häufig erst nach einer erneuten Gesundheitsprüfung, nach z. B. zwei Jahren. Der Vorteil von Gruppenversicherungen ist, dass die privaten Krankenkassen häufig auf diese Wartezeiten komplett verzichten, bzw. beim Versicherungsantrag gar nicht erst den Gesundheitszustand überprüfen.

Ausgleich der Krankheitskosten und Kostenrisiken in der Gruppe

Der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung und auf Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag kann dadurch erfolgen, da bei PKV-Gruppenverträgen ein bestimmter Kreis von Versicherten aufgenommen wird, und sich die Krankheitskosten und Kostenrisiken in diesen abgegrenzten Kollektiv untereinander ausgleichen sollen, bzw. können.

Bei der Kostenerstattung von Behandlungen, wie z. B. im Krankenhaus, beim Arzt, Spezialisten, ebenso wie für teure Medikamente und Heilmittel wird bei Gruppenverträgen meist auf den Einwand alter Leiden verzichtet. Diese früheren Vorerkrankungen und bestehenden Leiden sind bei Einzelkrankenversicherungsverträgen meist von der Kostenerstattung ausgenommen. Beispiele dafür sind vorher schon einmal bestandene psychische Probleme, Heuschnupfen und Allergien, Schilddrüsenerkrankungen usw. Bei Gruppenverträgen werden die Kosten für die dafür notwendigen Behandlungen von der PKV meistens übernommen.

Über Gruppenversicherungen ist es einfacherer Familienmitglieder in der PKV zu versichern. Der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung und der Verzicht auf Gesundheitsfragen im Versicherungsvertrag können sich auch auf die Ehefrau, den Ehemann und die Kinder erstrecken. Dadurch ist es möglich, eigentlich nicht versicherbare Familienangehörige doch noch in einer privaten Krankenkasse zu versichern.

Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig