Private oder gesetzliche Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung der Eltern

Was passiert mit der Krankenversicherung der Kinder, wenn sich die Eltern scheiden lassen? Werden die Kinder nach der Scheidung privat oder gesetzlich krankenversichert? Brauchen die Kinder eine eigene Krankenversicherung oder können die Kinder noch beim Vater oder der Mutter kostenlos in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sein, auch wenn die Kinder beim anderen Elternteil leben?

Vater privat versichert, Kinder leben bei gesetzlich versicherter Mutter

Ist der Vater (oder umgekehrt die Mutter) privat krankenversichert, mit einem Einkommen aus Lohn oder Gehalt über der Einkommensgrenze zur PKV, der Versicherungspflichtgrenze, und die Mutter wegen eines geringeren Einkommens in der GKV pflichtversichert, müssen die Kinder ebenfalls privat krankenversichert werden. Für jedes Kind muss eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse bezahlt werden.

Nach einer Ehescheidung können die Kinder kostenlos in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse der Mutter mitversichert werden, wenn die Kinder bei der Mutter leben. Das gleiche gilt andersherum auch, wenn die Mutter mit einem hohen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze privat krankenversichert ist und die Kinder beim gesetzlich krankenversicherten Vater leben.

Leben die Kinder dagegen beim privat krankenversicherten Elternteil, der Ehefrau oder dem Ehemann, muss auch für jedes Kind ein eigener Krankenkassenbeitrag für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung bezahlt werden. Für jedes Kind dieser privat Versicherten ist eine eigene Krankenkassenmitgliedschaft notwendig.

Krankenversicherung der kostenfrei mitversicherten Ehefrau nach der Scheidung

War die Ehefrau bis zur Scheidung kostenfrei beim Ehemann in der Familienversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse mitversichert, muss sie nach der Scheidung selbst Mitglied einer Krankenkasse werden und eigene Beiträge bezahlen.

Für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge von nicht berufstätigen Frauen und Männern nach der Scheidung, spielen zum Beispiel der Unterhalt des Ehepartners eine Rolle, ebenso wie Zinseinnahmen oder Mieteinnahmen, die zum Beispiel aus Vermögen oder Immobilien erzielt werden, die nach der Scheidung an die Frau übertragen wurden.

Liegen die Einnahmen der geschiedenen Mutter aus Unterhalt, Zinsen, Mieten, Pacht u.s.w. unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die PKV, der Pflichtversicherungsgrenze, ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Durch die Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse kann die Mutter auch ihre bei ihr lebenden Kinder ohne eigenes Einkommen kostenlos mit krankenversichern.

Liegt das Einkommen über dieser Einkommensgrenze, ist die Mutter nicht mehr versicherungspflichtig, kann aber freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Diese freiwillige Mitgliedschaft hat den Vorteil der kostenlosen Familienversicherung, so dass die Kinder ebenfalls ohne eigene Beiträge zu bezahlen kostenfrei krankenversichert sind.

Wechselt die Mutter dagegen aus der GKV in die PKV, muss sie auch für die Kinder eine geeignete und günstige private Krankenversicherung finden und für jedes Kind einen eigenen PKV-Versicherungsvertrag oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV abschließen. Durch die private Krankenversicherung von Mutter oder Vater fallen müssen in diesem Beispiel für jedes Kind eigene Krankenkassenbeiträge bezahlt werden. Durch die Krankenversicherung in eine gesetzlichen Krankenkasse können diese Krankenkassenbeiträge für die Kinder gespart werden.

Mutter und Vater vor der Scheidung privat krankenversichert

Waren Mutter und Vater vor der Scheidung privat krankenversichert, mussten auch die Kinder vor der Scheidung mit einem eigenen Versicherungsvertrag in einer privaten Krankenkasse oder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. In diesem Fall ändert sich durch die Scheidung die Krankenversicherung gar nicht. Jeder, Ehemann, Ehefrau und Kinder haben meistens weiterhin ihren Versicherungsvertrag für ihre private Krankenversicherung.

Sowohl vor der Scheidung, als auch nach der Scheidung stellt die private Krankenversicherung einen eigenen Beitrag pro Familienmitglied für die Krankenversicherung in Rechnung. Bei der Scheidung und der Unterhaltsregelung muss aber beachtet werden, dass die Kinder nicht kostenlos krankenversichert sind, sondern dass die Mutter oder der Vater, je nachdem wo die Kinder leben, selbst Geld für die Krankenversicherung der Kinder bezahlen muss. Diese Krankenkassenbeiträge müssen durch den Unterhalt vom geschiedenen Ehepartner mitbezahlt werden.

Beide Ehepartner gesetzlich krankenversichert

Sind beide Ehepartner berufstätig und können sich durch ihre Einkommenshöhe nicht als Ehefrau beim Ehemann oder als Ehemann bei der Ehefrau kostenlos in der Familienversicherung mitversichern, und sind beide dadurch freiwillig in der GKV oder durch die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, ändert sich durch die Scheidung nichts an der Krankenversicherung.

Beide Ehepartner müssen sich sowohl vor und nach der Scheidung jeweils einzeln krankenversichern. Verdient ein Ehepartner vor der Scheidung ein hohes Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze und ist privat krankenversichert, haben der Ehemann oder die Ehefrau sowieso nicht die Möglichkeit auf eine kostenlose Familienversicherung, die es in der PKV nicht gibt.

Vor der Scheidung bestand das Recht auf eine kostenlose Mitversicherung der Kinder durch die Familienversicherung der GKV. Dazu mussten die Voraussetzungen, wie Alter und eigenes Einkommen der Kinder erfüllt sein. Nach der Scheidung verändert sich die Versicherung nicht. Da weiterhin beide geschiedenen Ehepartner in einer gesetzlichen Krankenkasse pflicht- oder freiwillig versichert sind, können die eigenen Kinder weiterhin kostenlos bei Mutter oder Vater krankenversichert werden. Es fallen dafür keine extra Kosten an.

Waren die Kinder vor der Scheidung beim Ehemann krankenversichert und leben die Kinder nach der Scheidung bei der geschiedenen Ehefrau, können die Kinder von der Krankenversicherung des Vaters in die Krankenversicherung der Mutter wechseln. Waren sie vorher bei der Ehefrau krankenversichert und leben nach der Scheidung beim geschiedenen Ehemann, ist ebenfalls ein Versicherungswechsel von der Krankenkasse der Mutter in die Krankenkasse des Vaters.

Wechselt der Ehepartner, bei dem die Kinder nach der Scheidung leben in die private Krankenversicherung, muss das Kind oder müssen die Kinder ebenfalls extra privat oder gesetzlich in der Krankenkasse versichert werden.

Übersicht über die Krankenversicherung / Mitversicherung der Kinder nach der Scheidung der Eltern

Beispiel 1: Geschiedener Ehemann PKV-versichert und geschiedene Ehefrau PKV-versichert. Kinder müssen einzeln privat krankenversichert werden, für jedes Kindist ein eigener Krankenkassenbeitrag zu bezahlen. Ebenfalls ist eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse für jedes Kind möglich.

Beispiel 2: Geschiedener Ehemann PKV-versichert und geschiedene Ehefrau GKV-pflichtversichert. Wohnen die Kinder bei der Mutter und beziehen kein oder ein geringes eigenes Einkommen, ist eine kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse der Mutter möglich.

Beispiel 3: Geschiedener Ehemann PKV-versichert und geschiedene Ehefrau GKV-pflichtversichert. Wohnen die Kinder beim Vater muss für jedes Kind eine eigene private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Für jedes Kind muss somit ein eigener Krankenkassenbeitrag bezahlt werden.

Beispiel 4: Geschiedener Ehemann und geschiedene Ehefrau GKV-pflichtversichert. Kostenfreie Mitversicherung über die GKV-Familienversicherung bei Mutter oder Vater möglich.

Beispiel 5: Geschiedener Ehemann freiwillig GKV-versichert und geschiedene Ehefrau GKV-pflichtversichert – oder umgekehrte Versicherungsverhältnisse. Kostenlose Krankenversicherung der Kinder bei Mutter oder Vater.

Beispiel 6: Geschiedener Ehemann freiwillig oder GKV-pflichtversichert und geschiedene Ehefrau vor der Scheidung kostenlos in der GKV-Familienversicherung. Nach der Scheidung muss die geschiedene Ehefrau eine eigene private oder gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Wenn die Kinder bei der Mutter leben, ist eine kostenlose Mitversicherung der Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Versichert sich die geschiedene Mutter privat in der PKV, ist eine eigene Krankenversicherung für die Kinder in der PKV oder GKV zu bezahlen.

Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig