Tipps, um vor der Rente von der PKV in die GKV zu wechseln und Krankenkassenbeiträge zu sparen

Zwei Tipps, um rechtzeitig vor der Rente wieder von der PKV in die GKV zu wechseln. Die Wechsel-Tipps beruhen darauf, dass man mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, der Einkommensgrenze zur PKV, oder durch den zeitweisen Bezug von Arbeitslosengeld oder Hartz IV wieder versicherungspflichtig wird und von der PKV in die GKV wechseln kann bzw. muss.

Tipp um mit weniger Einkommen im Alter von der PKV in die GKV zu wechseln

Wenn Sie bisher ein hohes Einkommen z. B. aus Lohn oder Gehalt verdient haben oder selbstständig sind und deshalb schon viele Jahre privat krankenversichert sind, können Sie normalerweise nicht mehr von der PKV in die GKV wechseln. Sie müssen bis an das Ende Ihres Arbeitslebens bzw. Ihrer Selbstständigkeit und darüber hinaus als Rentner oder Pensionär die im Alter oftmals hohen Krankenkassenbeiträge Ihrer privaten Krankenkasse bezahlen und haben entsprechend weniger Geld zum Leben im Alter.

Diese im Alter teils sehr stark steigenden Krankenkassenbeiträge von privaten Krankenkassen können Sie umgehen, wenn Sie z. B. vorausschauend Ihre Arbeitszeit und Ihr Einkommen zeitweise oder komplett bis zur Rente reduzieren. Wenn Sie aufgrund Ihres vorher hohen Einkommens und des angesparten Vermögens bevor Sie über 55 Jahre alt werden, nur noch Teilzeit arbeiten und Sie entsprechend weniger verdienen, entsteht für Sie automatisch wieder die Versicherungspflicht in der GKV.

Sie können natürlich auch mit einem reduzierten Einkommen in der privaten Krankenkasse bleiben, indem Sie einen Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse stellen. Solch ein Befreiungsantrag ist allerdings endgültig und ein Wechsel von der GKV in die PKV wird unmöglich.

Kostenlose Familienversicherung durch gesetzliche Krankenkassen

Sie können durch diesen Trick von der PKV in die GKV wechseln und Krankenkassenbeiträge sparen. Sie müssen somit auch als Rentner nicht privat krankenversichert sein, sondern können die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen. Durch diesen Versicherungswechsel durch Teilzeitarbeit und weniger Einkommen können Sie auch eine kostenlose Familienversicherung für Ihren Ehepartner bekommen, wenn dieser die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und selbst kein Einkommen bezieht oder nur gering verdient.

Dadurch können Sie nicht nur durch Ihre eigenen geringeren Krankenkassenbeiträge Geld sparen, sondern auch dadurch, dass Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann keine eigenen Krankenkassenbeiträge als PKV-Mitglied oder als freiwilliges Mitglied in der GKV bezahlen muss.

Als Rentner freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung

Sollte Ihr Einkommen nach einiger Zeit wieder über die PKV-Einkommensgrenze, die Versicherungspflichtgrenze, steigen, weil Sie z. B. nur ein oder zwei Jahre Teilzeit gearbeitet haben, können Sie als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben. Ebenso können Sie nach dem Versicherungswechsel durch Teilzeit auch als Rentner freiwilliges GKV-Mitglied werden und können Krankenkassenbeiträge sparen.

Frist der GKV-Mitgliedschaft für freiwillige Krankenversicherung

Um nach dem Einkommensanstieg nach Beendigung der Teilzeitarbeit nicht wieder von der GKV in die PKV wechseln zu müssen und freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wie der AOK, den BKK, der Barmer oder der Techniker Krankenkasse bleiben zu können, müssen Sie bis zu diesem Zeitpunkt mindestens durchgängig 12 Monate Mitglied einer solchen gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein. Die zweite mögliche Frist der GKV-Mitgliedschaft für eine freiwillige Krankenversicherung, mindestens 24 Monate in den letzten fünf Jahren gesetzlich krankenversichert gewesen zu sein, ist für diesen Wechseltrick schlechter und hilft nicht beim Wechselproblem.

Das bedeutet, dass Sie nach dem Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung mindestens 12 Monate Pflichtmitglied sein müssen, um nach einem erneuten Einkommensanstieg über die Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben zu können. (Siehe auch gesetzliche Neuregelung, die viel kürzere Fristen erlaubt.) Sie müssen also nicht dauerhaft bis an das Ende Ihres Arbeitslebens nur noch Teilzeit arbeiten und weniger als die Versicherungspflichtgrenze verdienen, es reicht eine zeitweise Reduzierung von Arbeitszeit und Einkommen aus, um dauerhaft durch niedrigere Krankenkassenbeiträge zu sparen.

Durch Bezug von Arbeitslosengeld von der PKV in die GKV wechseln

Ein weiterer Wechseltrick, um von einer privaten Krankenkasse zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln besteht darin, früher nicht mehr arbeiten und erst einmal noch Arbeitslosengeld beziehen. Bevor man eine neue Arbeitsstelle mit einem hohen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze anfängt, kann man vorher noch Arbeitslosengeld beziehen, oder mit dem Arbeitgeber einen “langen Urlaub” als Arbeitsloser vereinbaren.

Wenn Sie vor dem Beginn einer neuen Arbeitsstelle selbst Ihre alte Arbeit kündigen, zahlt Ihnen das Arbeitsamt, die Bundesagentur für Arbeit, nicht gleich Arbeitslosengeld aus. Sie unterliegen einer Sperrfrist von 12 Wochen. Sie können sich aber nur statt privat wieder gesetzlich krankenversichern, wenn Sie auch wirklich Arbeitslosengeld beziehen. Es gibt aber eine Regelung, nach der Sie sich trotzdem nach fünf Wochen Arbeitslosigkeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern können, auch wenn Sie noch kein Arbeitslosengeld beziehen.

Wenn Sie arbeitslos werden, weil Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat, besteht dieses Problem nicht, und Sie werden sofort nach der Meldung beim Arbeitsamt und dem sofortigen Bezug von Arbeitslosengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie sogar von der PKV in die GKV wechseln müssen, außer Sie stellen einen Befreiungsantrag von der Versicherungspflicht in der GKV.

Vor der Rente durch Arbeitslosengeld automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig

Haben Sie in Ihrem Arbeitsleben durch ein hohes Einkommen immer viel Geld verdient und möchten auf Grund Ihrer Ersparnisse vorzeitig in den Ruhestand gehen, kann es helfen mit dem ersparten Geld auszukommen, wenn Sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. In der GKV werden Sie im Alter, in Ihrem Ruhestand mehr Geld zur Verfügung haben, als wenn Sie die hohen PKV-Krankenkassenbeiträge von Ihrer Rente und Ersparten bezahlen müssen.

Da Sie mit einem unverändert hohen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, der Jahresarbeitsentgeltgrenze zur PKV, nicht zurück in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln können, müssen Sie einen Wechseltrick für den Versicherungswechsel von PKV zu GKV anwenden. Der Trick besteht darin, nicht gleich von Ihrer Arbeit in die Rente oder den Vorruhestand zu gehen, sondern die Arbeitsstelle zu kündigen und sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos zu melden.

Durch den Bezug von Arbeitslosengeld werden Sie automatisch wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Diese Wechselmöglichkeit in eine gesetzliche Krankenversicherung besteht aber nur, bis Sie 55 Jahre alt sind. Sie müssen den Krankenkassenwechsel rechtzeitig vorher einplanen, damit Sie keine Probleme mit zu hohen Krankenkassenbeiträgen im Alter haben.

Sie können sich die gesetzliche Krankenkasse, in der sie krankenversichert werden, selbst aussuchen. Sie können sich eine Krankenkasse wie die AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse, eine der vielen BKKs – Betriebskrankenkassen – mit ihren Vorteilen, wie Beitragsrückerstattungen als Prämie auf das Girokonto, Gesundheitskurse, wie Yoga, Meditation, Rückenschule, oder die Bezahlung von Homöopathie-Behandlungen durch die Krankenkassen wählen. Ebenso können Sie die kostenlose Familienversicherung für Ihre Ehefrau, Ihren Ehemann und die Kinder als Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen nutzen.

Diese Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung setzt aber nur ein, wenn Sie den Wechseltrick anwenden, bevor Sie über 55 Jahre alt sind. Möchten Sie erst mit 60 Jahren in den Vorruhestand gehen und Privatier werden, können Sie bis Sie 55 Jahre alt sind Ihre Arbeitsstelle kündigen, Arbeitslosengeld beziehen und danach beim gleichen Arbeitgeber wieder arbeiten. Nach der Pflichtversicherung während der Arbeitslosigkeit können Sie übergangslos freiwilliges Krankenkassenmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden und auch als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Freiwillige GKV-Mitgliedschaft nach Arbeitslosigkeit

Sie müssen trotz des dann wieder hohen Einkommens aus Lohn oder Gehalt über der Einkommensgrenze zur PKV, der Versicherungspflichtgrenze, nach der Arbeitslosigkeit nicht wieder zurück in eine private Krankenkasse wechseln. Sie müssen dafür unmittelbar vor der Möglichkeit der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft für mindestens 12 Monate durchgängig, am Stück, in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert gewesen sein. Die andere mögliche Frist von 24-monatiger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten fünf Jahren hilft in diesem Beispiel nicht, die 12-Monatsfrist ist hier günstiger und schneller zu erfüllen. Eine gesetzliche Neuregelung macht von diesen noch bestehenden Fristen unabhängig und den PKV-GKV-Wechsel mit weniger Problemen möglich.

Durch eine eigene Kündigung bekommen Sie vom Arbeitsamt nicht gleich Arbeitslosengeld ausbezahlt. Sie unterliegen einer Sperrfrist von 12 Wochen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt, ob die Regelung Anwendung findet, wonach trotzdem schon nach fünf Wochen wieder der Versicherungspflicht unterliegen und sich in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert werden.

Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig