Versicherungen richtig kündigen – Fehler und Probleme mit Kündigungsfristen

Wenn Sie eine Versicherung richtig kündigen wollen, müssen Sie ein paar wichtige Regeln beachten, damit die Kündigung des Versicherungsvertrags ohne Probleme auch rechtlich wirksam wird und Sie die fristgerechte Kündigung innerhalb der Kündigungsfristen auch beweisen können. Der größte Fehler ist die Angabe des Kündigungsdatums, dadurch kann die gesamte Kündigung rechtlich unwirksam werden.

Halten Sie die Kündigungsfrist der Versicherung ein – vermeiden Sie einen wichtigen Fehler

Sie müssen einen Versicherungsvertrag immer fristgerecht zum Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. des Versicherungsjahres kündigen. Es gibt auch Versicherungsverträge mit einer von vornherein vertraglich vereinbarten Laufzeit von über drei Jahren. Diese langlaufenden Versicherungsverträge können Sie das erste Mal zum Ende des dritten Versicherungsjahres und danach zu jedem weiteren Jahresende kündigen. Das Jahresende kann dabei das Ende des Kalenderjahres oder des Versicherungsjahres sein.

Um Fehler und Probleme mit der Kündigung der Versicherung zu vermeiden müssen Sie nicht nur den Termin, zu dem Sie den Vertrag kündigen können beachten, sondern auch die Kündigungsfrist. Was lange ist die Kündigungsfrist für Versicherungen? Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne vor dem Kündigungstermin, bis die Kündigung spätestens bei der Versicherung vorliegen muss.

In der Regel beträgt die Kündigungsfrist einer Versicherung ein oder drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres, bzw. Kalenderjahres. Die genaue Länge dieser Frist können Sie in Ihrem Versicherungsvertrag finden, oder Sie kündigen einfach blind im Voraus, bevor Sie wertvolle Zeit mit der Suche nach der genauen Kündigungsfrist verschwenden, die Kündigungsfrist dann dadurch verpasst haben und Sie kommen dann erst ein Jahr später aus der Versicherung heraus.

Beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, reicht es nicht wenn Sie die Kündigung taggenau drei Monate vorher abschicken, die Kündigung muss dann schon bei der Versicherung eingegangen sein. Sie müssen eine Kündigung deshalb rechtzeitig und nicht zu knapp an die Versicherungsgesellschaft abschicken.

Die Angabe des Kündigungsdatums kann die gesamte Kündigung unwirksam machen

Sie möchten eine Versicherung auf jeden Fall kündigen. Sie wissen aber nicht, ob die Kündigungsfrist einen Monat oder drei Monate beträgt? Wenn Sie jetzt den Brief mit der Kündigung zwei Monate vor dem Ende des Kalenderjahres oder der vereinbarten Versicherungslaufzeit abschicken und das Kündigungsdatum zu dem die Versicherung gekündigt werden soll angeben, kann die Kündigung schnell komplett unwirksam werden.

Eine Kündigung zum 23.05.2015 bei dreimonatiger Kündigungsfrist ist komplett unwirksam, wenn sie z. B. Anfang April abgesendet wird. Die Kündigung wird nicht automatisch zum nächstmöglichen Kündigungstermin 23.05.2016 gültig, sondern ist komplett unwirksam. Wenn Sie jetzt denken, ich habe ja gekündigt, wenn es für dieses Jahr zu spät war, muss die Versicherung die Kündigung eben für nächstes Jahr berücksichtigen. Dann zahlen Sie noch lange Zeit weiter für die Versicherung. Denn wenn Sie keinen neuen Brief mit einer Kündigung an die Versicherung schicken, läuft die Versicherung ungekündigt immer weiter.

Vermeiden Sie Fehler und Probleme beim Kündigungsdatum durch folgende Musterformulierungen

Schreiben Sie statt dem konkreten Datum, zu dem Sie die Versicherung kündigen wollen lieber:

Kündigt man eine Versicherung zum 31.12. oder zum 01.01. richtig?

Die Versicherung läuft bis zum 31.12.2015, kündigen Sie nun zum 31.12.2015 oder zum 01.01.2016? Ob eine Versicherung, die zum Jahresende gekündigt werden kann, zum 31.12. oder zum 01.01. gekündigt werden muss, sollte Ihnen egal sein, denn Sie haben weniger Probleme mit der pünktlichen und wirksamen Kündigung, wenn Sie das genaue Kündigungsdatum nicht angeben.

Sonst kann es Ihnen passieren, dass Sie sich im Irrtum über den genauen Kündigungstag befinden, die Versicherungskündigung komplett unwirksam wird und Sie erst zum nächsten Jahr wieder kündigen können.

Beweisen Sie den pünktlichen Eingang der Kündigung bei der Versicherung

Wie können Sie den pünktlichen Eingang der Kündigung bei der Versicherung beweisen? Die meisten Ratgeber geben als Tipp immer eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Das ist aber teuer und kostet viel Geld, welches Sie aus Erfahrung ohne Probleme sparen können.

Der einfachste Beweis der pünktlichen Kündigung ist eine Kündigungsbestätigung der Versicherung

Wenn Sie noch mindestens zwei bis drei Wochen bis zum Ende der Kündigungsfrist Zeit haben Ihre Versicherung pünktlich zu kündigen, können Sie einfach einen einfachen Brief oder ein Telefax schicken. Wenn Sie nach einer Woche keine Rückmeldung von der Versicherung über den Eingang der Kündigung und keine Kündigungsbestätigung erhalten, was nach Erfahrungen fast nie geschieht, haben Sie immer noch genügend Zeit eine weitere fristgerechte Kündigung per Einschreiben mit Rückschein hinterher zu schicken.

Kündigen Sie also rechtzeitig vor dem Ende der Kündigungsfrist auf eine preiswerte Art und Weise und Sie erhalten Ihre Kündigungsbestätigung, die Ihre Versicherungskündigung beweist. Die Bestätigung durch die Versicherung ist der einfachste Beweis für eine pünktliche Kündigung, keine Einschreiben, kein Rückschein, kein Sendeprotokoll vom Telefax, kein E-Mail-Ausgang etc. Wenn Sie aber auf dem preiswerten Kündigungsweg keine Bestätigung erhalten, müssen Sie noch einmal per Einschreiben mit oder ohne Rückschein nachkündigen.

Noch billiger ist die Kündigung per E-Mail. Leider ist dies nur bei einigen Versicherungen möglich. Dafür bieten die Versicherungen, bei denen Sie einen Vertrag nicht per E-Mail kündigen dürfen, meistens die Möglichkeit über ein Online-Kundenportal selbst Veränderungen an seinen Versicherungsverträgen vornehmen zu können. Dies ist z. B. bei der HUK24 oder der WGV Schwäbische Allgemeine möglich. In so einem Kundenportal können Sie auch kostenlos und noch schneller als per Brief fristgerecht eine Versicherung kündigen.

Bestehen Sie auf einer Kündigungsbestätigung

Schreiben Sie in Ihr Kündigungsschreiben an die Versicherung immer Satz ähnlich dem Mustersatz: “Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die fristgerechte Kündigung.” oder einfach: “Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung.”

So lange Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten haben, haben Sie große Probleme im Ernstfall die fristgerechte Kündigung der Versicherung zu beweisen. Es muss ja nicht mal böser Wille der Versicherung sein, dass Sie den Eingang der Kündigung mit Absicht nach hinten datiert, oder dass Sie einfach so tut, als wenn Sie keine Kündigung erhalten hat. Ein Brief kann auch wirklich auf dem Postweg wegkommen und verloren gehen. Obwohl es sehr selten ist, dass z. B. die Deutsche Post AG einen Brief verliert und nicht beim Empfänger ankommt.

Normalerweise macht man auch keine schlechten Erfahrungen Versicherungen und der Zusendung einer Kündigungsbestätigung. Die Versicherungen und andere Unternehmen wollen heutzutage auch den Kündigungsprozess als einfach und angenehm in Erinnerung behalten lassen, denn man erzählt seinen Freunden, Bekannten und Verwandten von seinen guten oder schlechten Erfahrungen mit der speziellen Versicherung und man hofft, dass Sie später als Kunde wieder einmal zurück kommen.

Muss man einen Versicherungsvertrag schriftlich kündigen?

Die Stiftung Warentest betont in Ihrem Buch “Der Versicherungs-Ratgeber”, dass die Kündigung einer Versicherung immer schriftlich erfolgen muss und dass das Kündigungsschreiben immer Ihre Unterschrift tragen muss. Das stimmt so allerdings nicht.

Wie oben erwähnt, kann man bei einigen Versicherungen, vor allem Direktversicherungen bzw. Onlineversicherungen, seine Versicherungsverträge auch online in einem Kundenportal kündigen, ohne einen Brief mit Unterschrift schicken zu müssen. Daneben gibt es auch die Möglichkeit einfach zu probieren, ob eine Kündigung per E-Mail möglich ist. Die Versicherung wird Ihnen schon mitteilen, wenn Sie keine E-Mail-Kündigung akzeptiert. Das geht natürlich nur ohne Probleme mit der Kündigungsfrist zu verursachen, wenn Sie noch genügend Zeit bis zum letztmöglichen Kündigungstag haben und notfalls noch eine Kündigung per Brief nachsenden können.

Textform oder Schriftform für die Kündigung einer Versicherung

Grundsätzlich werden bei der rechtlich wirksamen Kündigung von Verträgen, auch mit Versicherungen, die Textform und die Schriftform der Kündigung unterschieden. Die Anforderungen an die Kündigungsform sind im Versicherungsvertrag festgelegt. Kündigt man eine Versicherung mit einem Schreiben in Textform, im Vertrag ist aber die Kündigung per Schriftform festgelegt, kann die Versicherung die Kündigung ablehnen, und Sie müssen noch einmal eine neue Kündigung in Schriftform an die Versicherung schicken.

Ist die Kündigung in Textform erlaubt, muss die Kündigung schriftlich erfolgen, braucht aber keine eigenhändige Unterschrift zu tragen. Die Kündigung in Textform können Sie also per einfacher E-Mail, per Telefax ohne Unterschrift, per SMS-Nachricht und auch per normalem Papierbrief ohne Unterschrift senden. Die Textform erkennt man auch an Behördenbriefen, die elektronisch erstellt werden und ohne Unterschrift beim Empfänger ankommen. Bei diesen ist statt einer Unterschrift die Formulierung zu finden, dass dieser Brief auch ohne Unterschrift gültig ist.

Wird eine Kündigung in Schriftform verlangt, muss die Kündigung die eigenhändige Unterschrift tragen, oder bei einer Kündigung per E-Mail eine qualifizierte elektronische Signatur. Eine Kündigung mit der Bedingung der Schriftform ist aber praktisch ohne Probleme nur per eigenhändig unterschriebenen Brief möglich, da für die qualifizierte elektronische Signatur sowohl der Versicherungskunde, als auch die Versicherung als Kündigungsempfänger einen Signaturschlüssel und ein Kartenlesegerät mit einer PIN-Nummer von einem Zertifizierungsanbieter brauchen.

Hat man genug Zeit, rate ich trotzdem erst einmal zur Kündigung per kostenloser E-Mail, es sei denn die Versicherung hat das von vornherein ausdrücklich ausgeschlossen, wie z. B. die HUK24. Es gibt auch Urteile von Gerichten, die trotz im Versicherungsvertrag vereinbarter Kündigung per Schriftform eine E-Mail ohne elektronisch Signatur zur Kündigung als Gültig erklärten (z. B. Oberlandesgericht München Az. 23 U 3798/11). Wenn man diese Kündigung per E-Mail nur probiert wenn man genug Zeit hat, kann man immer noch einen Brief mit oder ohne Einschreiben und Rückschein an die Versicherung schicken.

Es gibt auch bestimmte Verträge außerhalb des Versicherungsrechts – z. B. die Kündigung von Arbeitsverträgen § 623 BGB und Mietverträgen § 568 BGB -, wo das Gesetz als Schriftform ausdrücklich auf der Papierform, also einen Brief, besteht und die elektronische Form, z. B. eine signierte E-Mail, ausdrücklich verbietet.

Wie kann ich beweisen, dass ich eine Kündigung per E-Mail gesendet habe?

Wenn die Versicherung oder ein anderes Unternehmen wo Sie z. B. eine Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Lebensversicherung, Kaskoversicherung, Unfallversicherung oder einen DSL-Vertrag, einen Mobilfunkvertrag oder Kaufvertrag gekündigt oder widerrufen haben, behauptet dass sie die Kündigung per E-Mail nicht erhalten haben, können Sie die Kündigung praktisch nicht beweisen.

Sie können vielleicht beweisen, dass Sie eine E-Mail abgesendet haben, z. B. durch den Postausgang in Ihrem E-Mail-Programm auf der Festplatte Ihres Computers oder über die Webseite Ihres E-Mail-Anbieters wie gmx.de, yahoo.de, hotmail.de, gmail.com, web.de etc. Sie können aber nicht beweisen, dass die E-Mail bei der Versicherung, Mobilfunkprovider, DSL-Anbieter oder Online-Shop eingegangen ist.

Und auf diesen Eingang beim Vertragspartner kommt es an. Was aus eigener Lebenserfahrung auch leicht nachzuvollziehen ist: Wenn der Vertragspartner wissen soll, dass Sie den Vertrag mit ihm kündigen wollen, muss er natürlich Ihre Kündigungsnachricht auch erhalten. Und er weiß von der Kündigung natürlich erst ab dem Zeitpunkt des Zugangs, des Posteingangs.

Man könnte sich in ganz wichtigen Fällen vorstellen, dass die Gerichte auf die Daten einer Versicherung oder anderen Unternehmens Zugriff erteilen und man anhand der Festplatten bei der Versicherung nachweisen kann, dass sie die E-Mail mit der Kündigung in Wirklichkeit erhalten hat und nur lügt. So eine Durchsuchung ist aber sehr praxisfern und wohl nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich vertretbar.

Die Kündigung per einfachen Brief ohne Einschreiben oder Rückschein können Sie aber genauso wenig beweisen, wie die Kündigung per E-Mail. Deshalb sollten Sie bei engen Kündigungsfristen immer die Kündigung per Einschreiben, vielleicht noch mit Rückschein nutzen. Wenn Sie mehr Zeit haben, können Sie auch erst einmal billiger kündigen.

Versicherung mündlich bei Versicherungsmakler kündigen

Wenn Sie die Versicherung klassisch über einen Versicherungsmakler vor Ort abgeschlossen haben, können Sie auch einfach wieder zu dem Makler, der Sie betreut hingehen und die Versicherung ihm gegenüber mündlich kündigen. Der Makler wird dann die Kündigung in sein System eingeben bzw. für sich ein Schriftstück anfertigen, was Sie dann nur noch unterschreiben müssen. Dann brauchen Sie sich selbst in der Regel um keine schriftliche Kündigung zu kümmern.

Muss die Versicherungsnummer, die Versicherungsscheinnummer bei einer Kündigung angegeben werden?

Normalerweise ist es am einfachsten, wenn Sie in der Kündigung die Nummer der Versicherung, bzw. die Versicherungsscheinnummer mit angeben. Nur gibt es Fälle, wo Sie diese Versicherungsnummer nicht mehr finden können, oder Sie gar nicht haben, weil Sie die Versicherung für einen verstorbenen Verwandten, für Mutter, Vater, Onkel, Tante, Sohn, Tochter, Bruder oder Schwester kündigen wollen.

Aus eigener Erfahrung stellen sich Unternehmen wie Versicherungsgesellschaften nicht stur, wenn Sie in der Kündigung ähnlich folgendem Mustertext formulieren: “Hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag / meine Versicherungsverträge bei Ihnen. Bitte übersenden Sie mir eine Kündigungsbestätigung.”

Sie müssen natürlich wenn Sie keine Versicherungsscheinnummer angeben können der Versicherung leicht machen die Verträge zu finden. Das bedeutet, wenn Sie umgezogen sind, müssen Sie nicht nur die aktuelle Anschrift, sondern auch die vorherige Anschrift angeben, wo Sie vielleicht vor zehn Jahren gewohnt haben, als Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

Was kann man machen, wenn die Versicherung die Kündigung ohne die Versicherungsnummer nicht akzeptiert? Wenn die Versicherung die Kündigung ohne Angabe der Versicherungsscheinnummer nicht akzeptiert, müssen Sie eine Vertragskopie schriftlich, eventuell unter Nachweis Ihrer Personalien bei der Versicherung anfordern.

Sie müssen ja die Versicherung regelmäßig bezahlen. Und da man Versicherungen nicht mehr in Bar bezahlen kann, können Sie auch einfach die Nummern aus dem Verwendungszweck der Überweisung oder der Lastschrift verwenden. Nutzen Sie dann eventuell folgenden Musterbrief für die Kündigung der Versicherung ohne Versicherungsscheinnummer:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kündige hiermit meine Hausratversicherung / Lebensversicherung / Haftpflichtversicherung / Kaskoversicherung / Unfallversicherung etc. bei Ihnen.

Mir liegt die Nummer des Versicherungsscheins aktuell nicht vor. Bitte verwenden Sie zur Identifizierung des Versicherungsvertrags die Nummern aus dem Verwendungszweck der Überweisung / der Lastschrift: 0011111 5555 666.

Bitte übersenden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen”

Muss ich die Kündigung der Versicherung begründen? Nein, Begründung nur bei außerordentlicher Kündigung nötig

Sie brauchen bei einer regulären, ordentlichen Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres, Kalenderjahres oder zum Ende der Versicherungszeit keine Begründung für die Kündigung anzugeben. Sie brauchen der Versicherung nur zu schreiben, dass Sie den bestimmten Vertrag oder alle Verträge kündigen wollen.

Sie können noch den Hinweis aufnehmen, dass Sie fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres mit Angabe des Datums kündigen wollen. Ich würde diese Formulierung aber weglassen, denn wenn Sie die Kündigungsfrist überzogen haben, gilt dann die Kündigung nicht automatisch zum Ende des nächsten Versicherungsjahres, sondern ist komplett unwirksam.

Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen wollen, müssen Sie unbedingt eine Begründung für die frühzeitige, außerordentliche Kündigung aufführen, damit die Kündigung gegenüber der Versicherung wirksam wird. Wenn Sie außerordentlich wegen einer Beitragserhöhung oder Verschlechterung der Versicherungsleistungen kündigen wollen, dann beziehen Sie sich in der Kündigung auf das Schreiben mit der Ankündigung der Beitragserhöhung.

Wenn Sie schon kurz vor Ende der Kündigungsfrist sind, die einen Monat nach Zugang der Beitragserhöhung beträgt, nennen Sie das genaue Datum an dem Ihnen das Beitragserhöhungsschreiben zugegangen ist, damit die Versicherung nicht einfach die Kündigung mit dem Verweis auf das Absenderdatum in ihrem Brief ablehnt.

Sie müssen ebenfalls Ihre Kündigung begründen, wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nach einem regulierten, also bezahlten oder einem abgelehnten Schadensantrag nutzen wollen. Formulieren Sie dazu, dass Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nach einem gemeldeten Schaden nutzen möchten und hiermit die Versicherung fristgerecht innerhalb von einem Monat nach Mitteilung über die Schadensregulierung kündigen.

Vermerken Sie auf dem Schreiben über die Schadensregulierung das Datum an dem der Brief von der Versicherung bei Ihnen angekommen ist und heben Sie den Briefumschlag mit dem Poststempel auf, damit Sie die Kündigungsfrist leichter Einhalten können, bzw. die Versicherung diese nicht einfach verkürzen kann. Oftmals kommen Briefe von Versicherungen und anderen Unternehmen erst eine Woche nach dem Absenderdatum im Briefkopf wirklich im Briefkasten zu Hause an.

Literatur:

Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig