Zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung für Schäden durch Kleinkinder, Verlust geliehener Sachen, Freundschaftsdienste, Umzugshilfe?

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt normalerweise nicht für Schäden durch nicht deliktfähige Kleinkinder. Ebenso sind Schäden durch Freundschaftsdienste wie Umzugshilfe, Nachbarschaftshilfe und andere kostenlose freiwillige Hilfe nicht in der Privathaftpflicht versichert. Schäden an geliehenen und gemieteten Gegenstände, Möbel und Inventar in Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Ausland werden von der Haftpflicht nicht ersetzt.

Privathaftpflichtversicherung für Freundschaftsdienste, Umzugshilfe, geliehene Gegenstände, Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Die Finanztest stellte in ihrem Januar-Heft 2013 einen Test von Privathaftpflichtversicherungen mit erweiterten Versicherungsleistungen vor. Diese stammen aus einer Auswahl von Privathaftpflichtversicherungen (Familientarife), die im letzten Privathaftpflichtversicherungstest September 2012 sehr gut abgeschnitten haben.

In diesen jetzt hervorgehobenen Privathaftpflichtversicherungen sind folgende Schäden mitversichert, die normalerweise von der Versicherung ausgeschlossen sind:

Schadensersatz für Schäden durch Kleinkinder

Versicherungsschutz und damit Schadensersatz für Schäden durch nicht deliktfähige Kleinkinder nennt die Finanztest in Test von Privathaftpflichtversicherungen leider nicht.

Für Schäden, die durch ordentlich beaufsichtigte Kleinkinder unter sieben Jahren – im Strassenverkehr unter 10 Jahre – entstehen haftet man ebenso wenig, wie für leicht fahrlässige Schäden bei Gefälligkeitshandlungen, wie Umzugshilfe.

Wenn man Kleinkinder ordentlich – angemessen – beaufsichtigt und dann trotzdem ein Schaden entsteht, z.B. das Kind den Lack eines Autos zerkratzt, haften die Eltern nicht für den Schaden. Rechtlich gesehen haben sie keine Schuld und müssen den entstandenen Schaden nicht ersetzen. Deshalb wird dieser Schaden auch nicht durch die Privathaftpflichtversicherung ersetzt.

Ersetzt wird der Schaden durch die Privathaftpflicht allerdings, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird, die Eltern, oder eine andere aufsichtspflichtige Person Schuld an der Entstehung des Schadens trägt. Wer also seine Kinder nicht ordentlich und angemessen beaufsichtigt, erhält den Schaden von der Privathaftpflicht reguliert und ersetzt.

Kein Schadensersatz für Freudschaftsdienste wie Umzugshilfe

Das gleiche gilt für leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden bei Freundschaftsdiensten wie Umzugshilfe. Wird bei der unentgeltlichen Umzugshilfe, bei Nachbarschaftshilfe etc. durch eine Unachtsamkeit, durch ein leicht fahrlässiges Verhalten ein Schaden z.B. an einer Sache oder einer Person herbeigeführt, ist der Helfer dafür nicht haftbar, und damit zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht.

Rechtsschutz durch die Privathaftpflichtversicherung

Sowohl im Fall eines Schadens durch ein Kleinkind, als auch bei einem Freundschaftsdienst bezahlt die Privathaftpflichtversicherung allerdings für die Abwehransprüche gegenüber dem Geschädigten, sprich sie leistet Rechtsschutz.

In solch einer Situation wünscht man sich allerdings nicht, dass ein Rechtsanwalt gegenüber dem Geschädigten, dem Nachbar, dem Freund die Schadensersatzansprüche abwehrt, sondern dass der Schaden ersetzt wird. Dafür gibt es die Privathaftpflicht Tarife mit erweiterten Leistungen, die je nach Vertragsgestaltung solche Fälle mit absichern.

Günstige Privathaftpflichtversicherung mit Extraschutz

Als günstigste Familientarife für die Privathaftpflicht, die einen Extraschutz für geliehene und gemietete Sachen, Freundschaftsdienste und Inventar von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Ausland beinhalten, stellt die Finanztest den Classic-Tarif der Huk24 für 64 Euro und den Classic-Tarif der Huk-Coburg-Allgemeine für 67 Euro heraus.

Neue, bessere Haftpflichttarife billige als Altverträge

Die Finanztest weist darauf hin, dass neuere Haftpflichttarife eher solche wichtigen Leistungserweiterungen enthalten und ebenfalls trotz zumeist höherer Versicherungssumme noch billiger sind als Alttarife in der Privathaftpflicht. Die Finanztest empfiehlt daher ausdrücklich, die Überprüfung der vorhandenen (älteren) Haftpflichtversicherungsverträge.

Neben den zwei günstigsten der Huk24 und Huk-Coburg-Allgemeine bieten noch folgende Privathaftpflichtversicherungen die erweiterten Versicherungsleistungen für Freundschaftsdienste, geliehene und gemietete Sachen und für das Inventar von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Ausland:

(Nach dem Tarifnamen ist die Testnote des Versicherungstests angegeben. Es handelt sich ausschließlich um nach dem Finanztest-Test sehr gute Tarife mit Testnoten von 0,6 bis 1,5.)

Alle diese Haftpflichtversicherungstarife bieten laut Finanztest Versicherungsschutz für Schäden an geliehene und gemietete Sachen und für Gefälligkeitshandlungen bis 10.000,- Euro oder höher.

Schutz für Schäden durch Verlust von geliehen oder gemieteten Sachen

Acht dieser Privathaftpflichtversicherungen übernehmen auch den Schaden, der durch den Verlust von geliehenen oder gemieteten Sachen entsteht: Es sind diese der Asstel, Ergo, Ergo Direkt, Gothaer, Haftpflichtkasse Darmstadt, Interrisk und Neckermann. Der Versicherungsschutz dafür ist bei diesen Tarifen von 10.000 bis 50.000 Euro begrenzt, außer bei Asstel Komfort, wo diese Schäden bis zur Höhe der gesamten Haftpflichtversicherungssumme erstattet werden.

Schutz für Schäden durch Freundschaftsdienste und Gefälligkeiten

Neun Haftpflichttarife decken auch Schäden für Freundschaftsdienste und Gefälligkeiten bis zur vollen Versicherungssumme ab, die von Asstel, Bruderhilfe, Gothaer Top mit Plus Deckung, Huk24, Huk-Coburg Allgemeine und Interrisk.

Schutz für Schäden an Möbel und Inventar von gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Ausland

Und die Haftpflichttarife dieser Versicherungen decken die Schäden am Inventar von gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Ausland bis zur Höhe der Haftpflichtversicherungssumme ab: Asstel, Bruderhilfe, Ergo, Gothaer Top mit Plus Deckung, Huk-Coburg Allgemeine, Huk24 und Interrisk.

Versicherungsbedingungen lesen

Bei der Auswahl einer Privathaftpflicht ist es wichtig in den beiliegenden Versicherungsbedingungen genau nachzulesen was genau bis zu welcher Höhe versichert ist. Ebenso werden Versicherungsverträge mit unterschiedlich hohen Deckungssummen in der Privathaftpflicht angeboten. Diese Versicherungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, zumindest 3 Millionen Euro.

Literatur:

Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig