Geld von Kreditkarte abgebucht von Mietwagenfirma nach dem Urlaub ohne Beleg

Sie haben im Urlaub einen Mietwagen gemietet, ihn ordentlich, ohne Schäden und wieder vollgetankt zurück gegeben und die Mietwagenfirma bucht trotzdem nach dem Urlaub noch Geld ohne Beleg von Ihrer Kreditkarte ab? Die Stiftung Warentest berichtet von solchen Fällen von nachträglichen Abbuchungen vom Kreditkartenkonto und rät die Kreditkarte sofort nach dem Urlaub für Einsätze und Abbuchungen aus dem Ausland sperren zu lassen. Beschweren Sie sich nach einer falschen Abbuchung schnell, nutzen Sie die Schiedsstelle der Autovermieter und hoffen Sie nicht auf Hilfe von Ihrer Bank oder Sparkasse.

Tipps, damit die Mietwagenfirma nach dem Urlaub nicht noch nachträglich Geld von der Kreditkarte, vom Konto abbuchen kann:

  1. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietwagens beim Autoverleiher, von der Mietwagenfirma schriftlich bestätigen lassen, dass sie die auf der Kreditkarte geblockte Kaution wieder freigibt, oder dass sie die abgebuchte Kaution wieder zurückbucht.
  2. Sofort nach dem Urlaub oder der Rückgabe des Mietwagens im Ausland die Kreditkarte für Auslandseinsätze sperren lassen. Dann können nur noch Unternehmen aus Deutschland Geld von der Kreditkarte abbuchen, für Firmen aus dem Ausland ist die Kreditkarte dann gesperrt.

Probleme mit der Kreditkartenabrechnung beim Autovermieter Orlando in Spanien über den Vermittler Holidayautos

Ein Leser der Stiftung Warentest hatte beim Autovermieter Orlando in Spanien einen Mietwagen geliehen. Den Mietwagen hatte er über den Vermittler Holidayautos reserviert und bei Holidayauto von Deutschland aus im Voraus bezahlt. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub in Spanien buchte der Mietwagenverleiher Orlando noch mal 188,- Euro von der Kreditkarte ab. Einen Beleg oder Rechnung über den Betrag erhielt der Kunde nicht.

Seine Bank, die Stadtsparkasse München, und der Kreditkartendienstleister BCS forderten vom Autoverleiher Orlando einen Kreditkartenbeleg über die nachträgliche Abbuchung vom Konto nach dem Urlaub an. Die Stadtsparkasse München erhielt aber nie eine Antwort mit einem solchen Beleg oder einer Rechnung. Das Kreditkarteninstitut weist darauf hin, dass die Unternehmen, die von der Kreditkarte abbuchen nicht verpflichtet sind, der Bank einen Beleg zu übermitteln.

Keine Hilfe von der Stadtsparkasse München beim Problem mit der Autovermietung Orlando in Spanien

Die Stadtsparkasse München holte das Geld für die nachträgliche Abbuchung von der Kreditkarte durch die Mietwagenfirma nicht wieder zurück. Die Sparkasse wies den Urlauber darauf hin, dass mit dem Mietvertrag über dein Leihwagen die Zustimmung gegeben wurde, die Kreditkarte nachträglich mit weiteren Kosten zu belasten, zum Beispiel für Schäden am Mietwagen oder wenn nicht wieder voll getankt wurde. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass diese Abbuchungen von der Kreditkarte durch die Mietwagenfirma auch ohne Beleg möglich sind.

Gegen solche nachträglichen Abbuchungen vom Kreditkartenkonto nach ordnungsgemäßer Rückgabe eines Mietwagens hilft die Sperrung der Kreditkarte für Auslandseinsätze gleich nach dem Urlaub.

Kreditkarten-Abbuchung durch Mietwagenfirma abgelehnt, da die Karte nach dem Urlaub für Auslandsabbuchungen gesperrt wurde

Ein anderer Leser berichtete, dass er grundsätzlich über das ganze Jahr seine Kreditkarte für Abbuchungen aus dem Ausland gesperrt hat und somit nur deutsche Unternehmen Geld von seiner Kreditkarte abbuchen können. Vor einer Reise ins Ausland, vor einem Urlaub, lässt er seine Kreditkarte immer für dieses eine Reiseland freischalten. Wenn das bei dem jeweiligen Kreditkartenherausgeber, der Bank, Sparkasse oder der Kreditkartenfirma möglich ist, kann man die Kreditkarte meist online oder telefonisch für ein Land freischalten lassen.

Nach dem Urlaub lässt der Leser die Kreditkarte sofort wieder für Abbuchungen aus dem Ausland sperren. Man kann dies sogar noch im Urlaub tun, wenn man kein weiteres Bargeld mit der Kreditkarte mehr abheben will, oder weis, dass man in diesem Urlaub nicht mehr mit der Kreditkarte bezahlen möchte. Die sofortige Kreditkartensperrung hat sich gelohnt, denn nach dem Leihen eines Mietwagens in Südafrika wollte die Mietwagenfirma 8 Wochen nach dem Urlaub noch mal ohne Nachweis Geld von der Kreditkarte abbuchen. Die Abbuchung wurde vom Kreditkartenherausgeber abgelehnt, da die Karte für das Ausland gesperrt war.

Banken helfen nicht bei falschen Abbuchungen von der Kreditkarte

Theo Pischke von der Stiftung Warentest führte in einem Interview im Deutschlandfunk aus, dass die Banken, Visacard, Mastercard, American Express etc., sich nach einer Beschwerde wegen einer falschen Kreditkartenabbuchung erstmal kümmern und bei der Mietwagenfirma wegen einem Beleg und Nachweis für die Abbuchung vom Konto nachfragen. Bekommt die Bank als Antwort trotzdem keine Belege und Nachweise, wird das Geld von Visa, Mastercard, American Express, der Sparkasse, Volksbank oder Hausbank normalerweise trotzdem nicht wieder zurückgebucht.

Nach den Erfahrungen der Urlauber mit Mietwagenfirmen führt Theo Pischke aus, dass die Banken und Kreditkartenherausgeber den Kunden sagen, dass sie sich selbst mit den Autovermietungen im Ausland auseinandersetzen müssen, in diese Geschäftsbeziehung mischen sich die Banken nicht ein, sie helfen also ihren Kunden in der Regel nicht.

Die Finanztest betont, dass man eigentlich davon ausgeht, dass sich die Banken in Streitfällen bei Kreditkartenabbuchungen die Kreditkartenabrechnung vorlegen lassen können. Doch wie die Finanztest schreibt, weisen die Banken und Kreditkartenherausgeber die Verantwortung von sich und “… lassen ihre Kunden im Regen stehen.”

Auf der Kreditkarte geblockte Kaution wieder freigeben lassen

Ein weiteres Problem ist aber die Kaution, welche die Mietwagenfirma als Sicherheit auf der Kreditkarte blockt. Man kann bei den meisten Autoverleihern nur mit einer Kreditkarte einen Mietwagen bekommen. Ansonsten muss man die z.B. 1000,- Euro in Bar als Sicherheit und Kaution hinterlegen. Das Problem ist nur, ob die Mietwagenfirma die auf der Kreditkarte geblockte Kaution nach der Rückgabe des Mietwagens auch wieder frei gibt.

Deshalb soll man als Kunde nach der Rückgabe des Leihwagens vom Autoverleiher verlangen, dass die gelockte Kaution von der Visacard, Mastercard, American Express Kreditkarte etc. wieder freigegeben wird. Wenn man das Auto ohne einen Schaden wieder abgegeben hat, oder eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen hat, und den Mietwagen auch wieder vollgetankt abgegeben hat, soll man sich als Kunde schriftlich bestätigen lassen, dass die Kaution auf der Kreditkarte wieder freigegeben, bzw. zurückgebucht wird.

Probleme auch mit Autovermietung Locauto mit Abbuchung von Kreditkarte nach dem Urlaub

Die Stiftung Warentest berichtet, dass auch vom Autovermieter Locauto nach einem Urlaub 400 Euro ohne Rechnung und Beleg von der Kreditkarte abgebucht wurden. Die Abbuchung vom Kreditkartenkonto soll von Locauto für die Reparatur für einen kleinen Schaden am Mietwagen vorgenommen worden sein. Der Kunde der Autovermietung konnte die Kreditkartenabrechnung allerdings nicht nachprüfen, da Locauto ohne eine Rechnung von der Kreditkarte abbuchte.

Die Hausbank des Mietwagenkunden, der Herausgeber der Kreditkarte, war für den Kunden keine Hilfe. Die Berliner Sparkasse sagte dem Kreditkartenkunden, dass der Bank die Hände gebunden seien und sie nicht helfen kann. Die Sparkasse aus Berlin empfahl dem Mietwagenkunden auf privatrechtlichen Weg gegen die Autovermietung vorzugehen. Das bedeutet einen Anwalt einzuschalten und notfalls gegen die Autovermietung Locauto vor einem Gericht im Ausland zu klagen.

Hartnäckig gegen die Kreditkartenabbuchung protestieren

Der Stiftung Warentest wurde noch ein Beispiel mit Problemen mit der Abbuchung von der Kreditkarte durch eine Mietwagenfirma mitgeteilt, wo die Probleme mit der Kreditkartenabrechnung durch Hartnäckigkeit und Protest gelöst werden konnten. Im Beispiel hatte ebenfalls ein Urlauber im Ausland von Locauto ein Auto gemietet. Gebucht wurde der Mietwagen über den Internetvermittler Holidayautos und dort auch im Voraus bezahlt.

Nach dem Urlaub buchte der Mietwagenverleih Locauto 539,- Euro von der Kreditkarte ab, ohne jemals eine Abrechnung über die Summe zu erstellen. Der Mietwagenkunde musste die Erfahrung machen, dass auf Fragen und Reklamationen zu Kreditkartenabbuchung von Locauto überhaupt nicht reagiert wurde. Diesmal half aber der Herausgeber der Kreditkarte, die Volksbank Überlingen. Durch das Drängen des Mietwagenkunden “… buchte das Kreditkartenunternehmen das Geld wieder zurück.”

Es gibt also wohl Banken, die bei Problemen mit Mietwagenfirmen helfen und die Abbuchungen nach dem Urlaub ohne jegliche Rechnung wieder rückgängig machen und das Geld auf dem Kreditkartenkonto erstatten. Wie immer muss man Krach machen, in der Filiale seiner Bank, Sparkasse oder Volksbank laut werden und protestieren. Oder immer wieder anrufen und schreiben.

Reklamieren bei nachträglichen Kreditkartenabbuchungen ohne Beleg und Abrechnung

Nach einer Kreditkartenabbuchung ohne Abrechnung durch eine Mietwagenfirma nach dem Urlaub sollte man sofort bei dem Autoverleiher reklamieren. Gleichzeitig sollte man den Herausgeber der Kreditkarte, wie die Hausbank, Sparkasse, Volksbank etc., Barclaycard bzw. Visacard, Mastercard oder American Express über die Abbuchung von der Kreditkarte ohne Abrechnung informieren.

Die Stiftung Warentest empfiehlt die Bank zu einer Rückbuchung auf die Kreditkarte aufzufordern, wenn die Autovermietung nach zwei Wochen auf die Reklamation wegen der Abbuchung von der Kreditkarte nicht reagiert.

Die Reklamation wegen der Abbuchung vom Kreditkartenkonto sollte sehr schnell und unverzüglich erfolgen. Beim Sparkassendienstleister BCA muss die Beschwerde unverzüglich erfolgen, bei der Landesbank Baden-Württemberg zeitnah, bei der Postbank innerhalb von sechs Wochen, bei der Commerzbank beträgt die Beschwerdefrist acht Wochen nach der Kreditkartenabrechnung.

Beschweren bei der Schiedsstelle für Autovermietungen

Der Bundesverband der Autovermieter gibt an, dass eine andere Lösung für Kreditkartenprobleme zu 43 Prozent erfolg hat: Die Beschwerde bei der Schiedsstelle für internationale Autoverleiher. Die Schiedsstelle European Car Rental Conciliation Service, kurz ECRCS, wurde von neun internationalen Autoverleihfirmen gegründet. Mitglied bei der Beschwerdestelle sind unter anderem die Mietwagenverleiher Europcar, Sixt und Avis.

Bei der Schiedsstelle internationaler Autoverleiher können Sie sich kostenlos über falsche Kreditkartenabbuchungen beschweren, wenn Sie sich zuvor vergeblich bei der Mietwagenfirma direkt beschwert haben, diese also z. B. erst gar nicht auf die Beschwerde und Reklamation reagierte und keine Belege und Quittungen schickte. Leider geht die Stiftung Warentest nicht auf das Problem ein, ob die Mietwagen-Schiedsstelle auch für so kleine Mietwagenfirmen im Ausland zuständig ist, mit denen es häufiger Probleme gibt.

Die Schiedsstelle ist nur für Probleme mit Mietwagen zuständig, die man z. B. im Urlaub in einem anderen Land der europäischen Union gemietet hat. Im Internet ist die Mietwagen-Schiedsstelle unter: http://www.ecrcs.eu/de/startseite.aspx zu finden. Die Schiedsstelle der Autoverleiher hilft nur beim Mietwagenverleih in Europa. Die Schiedsstelle ist nicht für Probleme mit Mietwagen im Urlaub außerhalb Europas zuständig.

Keine Hilfe bei Problemen mit Europcar in Israel

Auch Europcar in Israel buchte von einem Urlauber nach dem Urlaub ohne Beleg und Rechnung noch Geld vom Kreditkartenkonto ab. Der Urlauber beschwerte sich beim Kreditkartenunternehmen, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, die mitteilte, dass sie nicht tätig werden könnte.

Eine Beschwerde bei Europcar in Deutschland brachte auch keinen Erfolg. Europcar Deutschland versuchte mehrfach von Europcar Israel eine Rechnung für die Abbuchung vom Kreditkartenkonto zu erhalten. Von Europcar aus dem Ausland – hier Israel – kam allerdings keine Antwort. Da Europcar in den einzelnen Ländern eigenständige Unternehmen hat, gibt es für Probleme mit dem Mietwagen bei Europcar im Ausland keine Hilfe aus Deutschland.

Trotzdem empfiehlt Theo Pischke im Interview eine deutsche Niederlassung einer Mietwagenfirma bei Problemen mit dem Mietwagen im Ausland zu bitten.

Literatur:

Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig