Krankschreibung – was ist mit Krankenschein erlaubt?

Was ist bei einer Krankschreibung erlaubt? Müssen Sie mit einem Krankenschein zu Hause bleiben? Wenn man krankgeschrieben ist, zählt dass, was der Arzt erlaubt (den man sich frei auswählen kann). Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist fast nicht möglich, auch mit Hilfe des Amtsarztes nicht.

Wenn man krankgeschrieben ist, hat man die Pflicht nichts zu tun, was die Heilung bzw. Genesung von der Krankheit hinauszögert. Unternimmt man trotz Krankenschein vom Arzt nicht erlaubte Sachen wie Schwarzarbeit, Renovierung der Wohnung, oder Haus, Gartenarbeiten, geht in die Disko etc. kann der Arbeitgeber, der Chef, den Arbeitnehmer abmahnen oder in schlimmen Fällen kündigen.

Für die Abmahnung oder Kündigung muss der Arbeitgeber beweisen, dass er seine Genesung trotz Krankschreibung gefährdet, bzw. diese Heilung behindert.

Die Pflicht rauszugehen durch den Arzt

Es gibt auch die ausdrückliche Empfehlung durch den Arzt, dass man mit einem Krankenschein rausgehen – z. B. Spazieren gehen soll. Dann ist man gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, dies zu tun, damit man möglichst schnell wieder Gesund wird und zur Arbeit gehen kann.

Was der Arzt bei Krankschreibung nicht verbietet, ist erlaubt

Die Entscheidung, was der kranke Arbeitnehmer trotz Krankenschein tun darf, hat der Arzt. Was der Arzt bei der Krankschreibung nicht verbietet, ist erlaubt. So erwähnt die Stiftung Warentest, dass es trotz Krankschreibung möglich ist einkaufen zu gehen, ins Kino zu gehen, zu tanzen und es sei in manchen Fällen erlaubt, trotz Krankenschein Leistungssport zu treiben.

Die Stiftung Warentest führt ein Beispiel eines Lagerarbeiters an, der mit gebrochenem Schulterblatt für sieben Wochen krank geschrieben ist. Der kranke Lagerarbeiter startet nach zwei Wochen bei einem Ultramarathon über 53 Kilometer und noch einem weiteren Lauf. Der Chef wollte ihn danach kündigen. Der Arzt hatte die Teilnahme am Wettkampf ausdrücklich erlaubt, da sie die Heilung der Schulter nicht beeinträchtigen würde.

Vor dem Arbeitsgericht ging der Arbeitnehmer gegen die Kündigung vor und gewann, da der Arzt es trotz Krankenschein erlaubt hatte. Die Frage ist, ob der Lagerarbeiter nicht auch hätte arbeiten können, z. B. Botengänge erledigen, Lagerbestände zählen, Anlieferungen und Abholungen überwachen, Karteikarten und Datenbestände pflegen.

Krankschreibung gilt als Beweis für die Arbeitsunfähigkeit

Trotz dass der Lagerarbeiter, der einen Ultramarathon gelaufen ist, sicher auch hätte leichte Arbeiten an seiner Arbeitsstelle verrichten können, gilt die Krankschreibung durch einen Arzt als Beweis für die Arbeitsunfähigkeit.

Der Arbeitgeber muss Beweisen, dass der Arbeitnehmer trotz des Krankenscheins nicht Arbeitsunfähig ist, sondern arbeiten kann. Dieser Beweis würde so gut wie nie gelingen – laut Stiftung Warentest.

Der Amtsarzt kann die Krankschreibung nicht aufheben

Auch eine andere Meinung eines Amtsarztes reiche laut Stiftung Warentest nicht aus. Schreibt ein Arzt einen Patienten krank, dann ist er auch als arbeitsunfähig anzusehen. Der Krankenschein gilt, der Amtsarzt kann die Krankschreibung nicht aufheben.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Arzt nicht die Wahrheit gesagt hat, er den Arzt belogen und den Krankenschein erschlichen hat. Aber auch das Lügen beim Arzt muss der Arbeitgeber / der Chef des Arbeitnehmers beweisen.

Krankenschein-Tipps

Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen

Ist ein Arbeitgeber der Meinung, dass der Arbeitnehmer nicht wirklich krank ist, und der Krankenschein nicht gerechtfertigt ist, hat er die Möglichkeit, ein Gutachten über die Krankschreibung beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu verlangen.

Die Stiftung Warentest führt allerdings aus, dass die Ärzte für die Gutachten zumeist erst Wochen oder Monate später Zeit hätten und dass die meisten Krankenscheine bis dahin wieder abgelaufen sind und der krankgeschriebene bis dahin wieder gesund ist.

Nachdem der Arbeitnehmer wieder gesund ist, lässt sich nicht mehr wirklich klären, ob die Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigt war.

Literatur:

Lesen Sie weiter zum Thema Krankenschein, um zu erfahren, dass man mit Krankenschein sogar in den Urlaub fliegen kann, und dass Sie Ihren Arbeitgeber richtig und fristgerecht über Ihre Krankheit informieren müssen, um nicht abgemahnt zu werden:

Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig