Nach dem Krankentagegeld von der gesetzlichen Krankenkasse ohne Krankenversicherung und arm

Nach 78 Wochen Bezug von Lohnfortzahlung und Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse stehen Sie ohne Einkommen und auch noch ohne Krankenversicherung da. Wovon soll man dann einen Arzt, Medikamente und Krankenhausaufenthalte bezahlen?

Wie lange wird das gesetzliche Krankentagegeld bezahlt? Wie lange besteht der Anspruch auf den Lohnersatz?

Bei Arbeitsunfähigkeit hat man insgesamt 78 Wochen Anspruch auf Krankentagegeld. Diese 78 Wochen Krankengeldzahlung von der Krankenkasse gelten innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit. Das bedeutet, dass Sie insgesamt einundeinhalbes Jahr wegen derselben Erkrankung Arbeitsunfähig sein können und weiter Geld von der Krankenkasse als gesetzliches Krankentagegeld erhalten.

Muss man für das Krankengeld bei der Krankenkasse einen Antrag stellen?

Die ersten sechs Wochen der Krankheit und Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie durch Ihren Krankenschein die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Nach diesen sechs Wochen beginnt die Zahlung des gesetzlichen Krankengelds der gesetzlichen Krankenkassen bis zum Ende der 78 Wochen derselben Krankheit.

Für das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen müssen Sie keinen Antrag stellen. Nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber, beginnt normalerweise ohne Probleme automatisch die Bezahlung des Krankengelds durch die Krankenkasse. Die Krankenkasse weis ja durch die Krankmeldung, den Krankenschein, den Sie an die Krankenkasse schicken oder abgeben müssen, wie lange Sie schon krank sind.

Wenn die Krankenkasse merkt, dass Sie länger krank sind und die sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bald endet, setzt sie sich mit diesem in Verbindung, und klärt die Zahlung des Krankengelds, ohne dass Sie einen Antrag bei der Krankenkasse stellen müssen. Um Probleme zu vermeiden, sollte man trotzdem die Krankenkasse anrufen oder beim Sachbearbeiter vorbei gehen.

Was passiert, wenn ich länger als 78 Wochen krank bin? Woher bekomme ich dann Geld? Bin ich nach dem Ende der Zahlung des Krankentagegelds noch krankenversichert?

Reichen Ihnen diese 78 Wochen innerhalb der drei Jahre aus, haben Sie Glück gehabt. Im vierten Jahr können Sie wieder mit dieselbe Krankheit arbeitsunfähig sein und erhalten wieder Krankentagegeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die 78-Wochen-Frist wird vom ersten Erkrankungstag an gerechnet, also nicht erst ab der Zeit, ab der Sie das Krankentagegeld von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten.

Wenn Sie innerhalb von 3 Jahren länger als 78 Wochen durch dieselbe Krankheit arbeitsunfähig sind und keinen Lohn von Ihrem Arbeitgeber erhalten, bekommen Sie von der gesetzlichen Krankenkasse leider kein Geld mehr. Und es gibt noch mehr Probleme mit dem Krankentagegeld nach 78 Wochen: Sie werden aus der Krankenkasse geschmissen.

Wieso bin ich nach 78 Wochen nicht mehr krankenversichert? Wieso läuft die Mitgliedschaft in der Krankenkasse aus?

Nach 78 Wochen mit derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren, wo Sie schon keinen Arbeitslohn oder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen, erhalten Sie auch von der Krankenkasse kein Geld mehr. Das Krankentagegeld ist dann abgelaufen und zusätzlich sind Sie auch nicht mehr krankenversichert, die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse läuft aus, obwohl man ja gerade krank ist und medizinische Versorgung braucht und Medikamente, Ärzte und Krankenhaus bezahlen muss.

Die Leistungen der Krankenversicherung müssen wie bei jeder Versicherung bezahlt werden. Wenn Sie kein Geld mehr verdienen, durch Ihre lange Krankheit arbeitslos geworden sind, wird auf diesem Weg auch keine Krankenversicherung mehr für Sie bezahlt. Also sind Sie auch nicht mehr krankenversichert und erhalten Ihre Arztrechnungen, Medikamente und Krankenhausbehandlungen auch nicht mehr bezahlt.

Nach 78 Wochen kein Einkommen, kein Krankentagegeld und keine Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ihre Leistungen aber noch einen Monat nach Ende des Krankentagegelds weiter. Danach hat man erstmal kein Einkommen, kein Krankentagegeld und keine Krankenversicherung.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen informieren 2 Monate vor Auslaufen des Krankenversicherungsschutzes über das Ende der Mitgliedschaft in der GKV. Danach muss man sehen, wie man wieder eine Krankenversicherung erhält und die notwendigen Behandlungen und Medikamente bezahlt werden.

Wie kann ich mich nach 78 Wochen weiter krankenversichern?

Die einfachste und billigste Möglichkeit ist die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Sie sich nach 78 Wochen Krankheit bei Ihrem Ehemann, Ihrer Ehefrau oder Ihrem Lebenspartner beitragsfrei mit krankenversichern können, werden Sie so kostenlos Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse GKV.

Sie haben damit zwar weiterhin kein monatliches Einkommen, aber wenigstens eine Krankenversicherung und müssen Ärzte, Krankenhäuser und Medikamente nicht selbst bezahlen, von Geld was Sie gar nicht haben.

Unterstützung vom Arbeitsamt auch ohne Arbeitslosigkeit

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, kostenlos in der Familienversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu werden, müssen Sie bei staatlichen Stellen nach Geld und Versicherungsschutz nachfragen. Eine erste Station dafür ist das Arbeitsamt, die Agentur für Arbeit. Sie sind in Ihrer Situation zwar nicht arbeitslos, weil Sie auf Grund Ihrer Krankheit dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen. Aber Sie haben vielleicht Anspruch auf sonstige Leistungen des Arbeitsamts, wie die Bezahlung der Krankenversicherung.

Bekomme ich Geld und Krankenversicherung durch eine Erwerbsminderungsrente bzw. Arbeitsunfähigkeitsrente?

Die langfristige Lösung für eine absehbar dauerhafte Arbeitsunfähigkeit ist die Beantragung der staatlichen Erwerbsminderungsrente, bzw. Arbeitsunfähigkeitsrente. Diese staatliche Rente bei langer Krankheit ist die einzige langfristige Möglichkeit eine Art eigenes Einkommen zu erzielen. Außer Sie haben eine private Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen, die Ihnen dann laut deren Versicherungsbedingungen eine monatlich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bezahlt.

Durch eine staatliche Rente als Erwerbsminderungsrente oder Arbeitsunfähigkeitsrente sind sie auch wieder krankenversichert und bekommen die Beiträge für eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl bezahlt. Eine private Berufsunfähigkeitsrente übernimmt nicht die Beiträge für die Bezahlung einer Krankenkassenmitgliedschaft. Sie können aber einen Teil der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente nutzen um eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse zu bezahlen.

Kann ich mit meiner Krankheit Mitglied in einer privaten Krankenkasse werden?

Sie können natürlich theoretisch von der monatlichen Rentenzahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse PKV bezahlen. Nur werden Sie dort nie ohne Probleme Mitglied werden können, denn Sie sind ja schwer krank sind und die Gesundheitsprüfung nicht bestehen werden. Private Krankenkassen können sich Ihre Mitglieder aussuchen, es besteht im Unterschied zu den gesetzlichen Krankenkassen kein Aufnahmezwang für neue Mitglieder.

Und wenn Sie doch durch einen Gruppenvertrag, den bestimmte private Krankenkassen mit verschiedenen Organisationen, Gruppen, Vereinen und Vereinigungen abgeschlossen haben, PKV-Mitglied werden können, weil sich diese PKV verpflichtet hat alle diese Mitglieder aufzunehmen, sind die Probleme mit der Krankenversicherung nicht gelöst. Denn die private Krankenkasse wird Ihre Krankheit von der Bezahlung ausschließen oder einen so hohen Risikozuschlag erheben, dass die PKV-Mitgliedschaft viel zu teuer wird und Sie diese nicht bezahlen können.

Mit einer dauerhaften, unheilbaren oder chronischen Krankheit, die Sie arbeitsunfähig macht, können Sie sinnvollerweise immer nur Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung werden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Aufnahmezwang für alle Antragssteller und einheitliche Krankenkassenbeiträge unabhängig vom eigenem Gesundheitszustand und dem Ergebnis irgendwelcher Gesundheitsfragen und Gesundheitsprüfungen, die es in der GKV gleich gar nicht gibt.

Sozialhilfe, Hartz IV, Grundsicherung im Alter

Wenn Sie keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, Arbeitsunfähigkeitsrente oder Berufsunfähigkeitsrente haben, gibt es in Deutschland die soziale Grundsicherung. Man kann Sozialhilfe oder Hartz IV beantragen oder erhält im Rentenalter die etwas höhere und weniger peinliche und nervlich anstrengende Grundsicherung als Rentner. Dann kann man noch bei einer zu niedrigen Erwerbsminderungsrente bzw. Arbeitsunfähigkeitsrente Wohngeld beantragen und einen Heizkostenzuschuss bekommen.

Das klingt nach viel Armut durch eine lange Krankheit. Vor allem dass man trotz oder gerade wegen einer langen Krankheit aus der Krankenkasse geschmissen wird und somit ohne Krankenversicherungsschutz dasteht ist wirklich ein Problem und wenn man es vorher nicht wusste überraschend.

Krankenversicherung durch Rente, Sozialhilfe, Hartz IV, Grundsicherung

Egal ob man seine finanziellen Probleme durch eine Erwerbsminderungsrente, Arbeitsunfähigkeitsrente, Berufsunfähigkeitsrente, oder durch die Beantragung von Sozialhilfe, Hartz IV oder der Grundsicherung im Alter lösen kann, man erhält durch diese staatlichen oder privaten Zahlungen aus Versicherungen immer eine Krankenversicherung mit dazu, oder kann eine freiwillige Mitgliedschaft bezahlen.

Und wenn man keine Rente durch die Krankheit erhält, weil der Rentenversicherungsträger Probleme macht und die Erkrankung nicht anerkennt, hat man noch das Auffangnetz Hartz IV, Sozialhilfe und Grundsicherung. Das macht alles arm, aber nicht so schlimm, als wenn man in einem dritten Weltland nicht mehr arbeiten kann und krank ist, ohne medizinische Versorgung und ohne sich etwas Geld verdienen zu können auf der Straße sitzt.

Die Beantragung von Sozialhilfe führt nach deren Bewilligung automatisch zu einer Krankenversicherung. Diese Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine kostenlose Alternative, wenn die beitragsfreie Familienmitgliedschaft nicht möglich ist. Allerdings muss man darauf achten, dass der Bezug der Sozialhilfe nicht zu kurzfristig ist, da eine vorübergehende Sozialhilfe meistens nur als eine Art Kredit gewährt wird.

Das bedeutet, dass ein vorübergehender, kurzfristiger Bezug von Sozialhilfe dazu führt, dass man diese erhaltenen Sozialleistungen danach wieder zurückzahlen muss. Viele kennen die Probleme mit der Rückzahlung der Sozialhilfe nicht. Damit erreichen die Sozialämter häufig nur, dass man einfach länger in der Sozialhilfe bleibt, über den Zeitraum, bis zu der die Sozialhilfe zurückgezahlt werden muss.

Die Grundsicherung im Alter ist die Sozialhilfe für Rentner. Sie tritt ein, wenn die Rente oder Pension nicht zum Leben reicht. Anders als bei Hartz IV und Sozialhilfe erhält man die Grundsicherung ohne Auflagen sich zu bewerben und eine Arbeit zu suchen. Die Grundsicherung wird auch nicht auf Kredit gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Freiwillige Krankenversicherung in der GKV bis zur Bewilligung der Rente

Wenn Sie als Zwischenleistung vom Arbeitsamt keine Krankenversicherung erhalten, und so die Zeit bis zur Bewilligung der Erwerbsminderungsrente oder Arbeitsunfähigkeitsrente überbrücken können, müssen Sie eine freiwillige Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse GKV abschließen.

Diese freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kostet einen Mindestbeitrag von derzeit im Monat rund 134 Euro. Das kann natürlich Probleme mit der Bezahlung dieser Krankenkassenbeiträge verursachen, da Sie ja dafür Ersparnisse oder finanzielle Hilfe aus der Familie brauchen, da ja gerade auf Grund der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit das Problem besteht, dass Sie kein eigenes Einkommen aus Lohn oder Gehalt verdienen können.

Die kurzfristige freiwillige Mitgliedschaft in der GKV löst aber das Problem, dass Sie weiterhin Medikamente, Arztbehandlungen und Krankenhausaufenthalte bezahlen müssen. Die billigere Variante ist natürlich die Unterstützung durch das Arbeitsamt, die Bundesagentur für Arbeit oder das Sozialamt durch die Krankenversicherung beim Bezug von Sozialhilfe.

Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig