PKV-Beiträge sparen durch Krankenkassenwechsel oder Tarifwechsel?

Sie wollen durch einen Versicherungswechsel zu einer anderen privaten Krankenkasse Beiträge sparen? Dann passen Sie auf Ihre Altersrückstellungen auf, die können Sie ganz verlieren! Knapp die Hälfte büßen Sie auf jeden Fall ein. Vielleicht können Sie durch einen Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Ihrer alten PKV Beiträge sparen?

Oder sind Sie Rentner und wollen die hohen Krankenkassenbeiträge durch den billigen Standardtarif umgehen? Dann brauchen Sie aber einen Altvertrag und dürfen niemals vorher in einen neuen Unisextarif wechseln. Denn sonst bleibt Ihnen nur der teure, neue Basistarif, den Sie durch die allgemeine Krankenversicherungspflicht auch wählen müssen, wenn Sie kein Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse mehr werden können.

Und wenn Sie schon Beitragsschulden haben und die Leistungen der privaten Krankenversicherung ruhen? Dann erhalten Sie eine medizinische Notfallversorgung durch den Notlagentarif.

Verlust der Altersrückstellungen durch Krankenkassenwechsel in Altverträgen

Wenn Sie schon vor dem 1. Januar 2009 privat krankenversichert waren, dürfen Sie zwar die private Krankenversicherung wechseln, es lohne sich aber für Sie nicht, da Sie Ihre kompletten Altersrückstellungen verlieren. Der Versicherungsbeitrag in einer neuen PKV kann dann nur höher sein als bei der alten PKV, da Sie bei der neuen privaten Krankenversicherung nicht nur Krankenkassenbeiträge für den laufenden Versicherungsschutz bezahlen müssen, sondern die Altersrückstellungen komplett neu ansparen müssen.

Diese Altersrückstellungen werden in der privaten Krankenkasse angespart, um die Probleme mit den höheren PKV-Beiträgen im Alter zu reduzieren. Ein Teil dieser hohen PKV-Beiträge wird dann aus diesen Altersrückstellungen bezahlt, so dass man trotz der höheren Krankheitskosten im Alter der Beitrag für die private Krankenversicherung nicht noch mehr steigt, sondern der Beitragsanstieg in der PKV im Alter abgemildert und gebremst wird.

Für private Krankenversicherungsverträge die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen worden sind, gilt dass man einen Teil der angesparten PKV-Altersrückstellung mit zur neuen privaten Krankenkasse nehmen kann. Dadurch lohnt sich ein Wechsel der privaten Krankenkasse wahrscheinlicher.

Wie hoch ist der Anteil der Altersrückstellungen, den man beim Versicherungswechsel zur neuen privaten Krankenkasse mitnehmen kann?

Neukunden ab 1. Januar 2009 können in der privaten Krankenversicherung bei einem PKV-Wechsel unabhängig vom Eintrittsalter nach einer Kündigung von der alten privaten Krankenkasse einen Anteil ihrer Altersrückstellungen zur neuen privaten Krankenkasse mitnehmen. Dabei wird bei einer Kündigung einer PKV der Anteil an den Altersrückstellungen zur neuen privaten Krankenkasse übergeben, der für Leistungen in Höhe des Basistarifs der privaten Krankenversicherung erforderlich ist.

Dieser Anteil beträgt laut einem Test von privaten Krankenversicherungstarifen der der Stiftung Warentest etwa 40 bis 50 Prozent der bereits angesparten Rückstellungen für die höheren Krankenkassenbeiträge der PKV im Alter. Diese mitgenommenen Altersrückstellungen reduzieren den Krankenkassenbeitrag bei der neuen Versicherung, da weniger neue Rückstellungen angespart werden müssen.

Es gehen bei einem PKV-Wechsel zwar nicht mehr die gesamten Altersrückstellungen verloren, wie bei alten PKV-Verträgen, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden. Es entsteht aber immer noch ein finanzieller Verlust von 50 bis 60 Prozent der aus den PKV-Beiträgen angesparten Altersrückstellungen. Die Stiftung Warentest betont, dass es durch die teilweise Mitnahme der angesparten Altersrückstellungen es aber möglich ist, die Notbremse zu ziehen und die private Krankenkasse zu wechseln.

Dieser PKV-Versicherungswechsel hilft zum Beispiel bei Problemen mit der alten privaten Krankenkasse, wenn die Beiträge überproportional sehr ansteigen und die Krankenkasse “… dramatisch steigende Beiträge nicht in den Griff bekommt.” Ebenfalls kann man dadurch die private Krankenkasse wechseln, wenn man sich schikaniert fühlt, z. B. seine Arztrechnungen und Kosten für Arzneimittel und Rezepte nicht oder immer nur schwer, nach vielen Nachfragen erstattet bekommt.

Krankenkassenwechsel in der PKV nur nach bestandener Gesundheitsprüfung

Zu einer neuen privaten Krankenkasse können aber nur Gesunde ohne Probleme wechseln. Denn bei einem Krankenkassenwechsel in der privaten Krankenversicherung gibt es immer einen Gesundheitsfragebogen und eine Gesundheitsprüfung. Anders ist dies bei einem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse. In der GKV herrscht ein Aufnahmezwang unabhängig vom Gesundheitszustand der Versicherten. Das bedeutet, dass eine private Krankenkasse einen Antragssteller ablehnen kann, eine gesetzliche Krankenkasse muss jeden Antragssteller aufnehmen.

Falls man krank ist und die private Krankenversicherung wechseln möchte, kann es sein, dass man doch aufgenommen wird, aber Risikozuschläge auf den Krankenkassenbeitrag bezahlen muss, oder der Versicherungsschutz Ausschlüsse aus den Leistungen der PKV enthält. Das bedeutet, dass man dann zwar privat krankenversichert ist, dass aber für bestimmte schon bestehende, meist langfristige, chronische Krankheiten kein Versicherungsschutz besteht und damit Arztbehandlungen, Krankenhausbehandlungen, Medikamente, Psychotherapie und Rezepte von der privaten Krankenkasse nicht erstattet werden.

Siehe dazu ausführlich: Antragsannahme in der privaten Krankenversicherung nur mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss.

Risikozuschläge für spezielle Krankheiten oder Leistungsausschlüsse vom Versicherungsschutz gibt es bei privaten Krankenkassen nicht nur für akute und aktuelle Erkrankungen, sondern auch für Krankheiten die in der Vergangenheit bestanden haben, wie z. B. frühere psychische Behandlungen – Psychotherapie, Psychoanalyse, Depressionen, Einnahme von Antidepressiva -, oder Allergien wie Heuschnupfen, Lebensmittelallergien oder Asthma.

PKV-Beiträge sparen durch Tarifwechsel bei der alten privaten Krankenkasse

Wenn es sich nicht lohnt die private Krankenkasse zu wechseln, oder wenn man durch die Gesundheitsprüfung keinen Versicherungsvertrag bei einer anderen privaten Krankenkasse erhält, kann man versuchen bei seiner alten PKV in einen günstigeren Tarif zu wechseln. So ein Tarifwechsel ist in PKV-Tarife die keine besseren Leistungen enthalten als der alte Tarif ohne die Probleme einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich.

Übermäßig hohe und starke Beitragssteigerungen bei privaten Krankenversicherungen kommen häufig dadurch zustande, dass die Krankenversicherung für einen gewissen Zeitpunkt einen speziellen, sehr günstigen Tarif auflegt und damit viele neue und junge Versicherte gewinnt. Nach einiger Zeit wird dieser billige PKV-Tarif für neue Kunden geschlossen, es kommen also keine neuen, jungen und gesünderen Versicherten mehr nach. Es wird stattdessen wieder ein neuer Tarif für die Neukundengewinnung aufgelegt.

Die Gruppe der Krankenversicherten in diesem nun geschlossenen privaten Krankenkassentarif altert gemeinsam. Es entstehen durch die höheren Krankheitskosten im Alter immer höhere Gruppenkosten, die nicht durch gesunde, junge Krankenkassenmitglieder auf einen normalen Durchschnitt abgesenkt werden. Die Chance auf niedrigere Krankenkassenbeiträge für das einzelne Kassenmitglied besteht nur darin, in einen anderen PKV-Tarif der Krankenkasse zu wechseln, wo noch junge und gesunde Kassenmitglieder ihre Krankenkassenbeiträge bezahlen, aber keine hohen Rechnungen für Ärzte, Krankenhäuser und Medikamente verursachen.

Ein Wechsel in einen billigeren Versicherungstarif bei einer privaten Krankenkasse ist aber nur ohne die Probleme einer Gesundheitsprüfung möglich, wenn der neue Tarif die gleichen oder schlechteren Leistungen beinhaltet. Will man bei einem Tarifwechsel in seiner PKV in einen besseren Tarif mit mehr Leistungen wechseln, weil er vielleicht trotzdem billiger ist und niedrigere monatliche Beiträge hat, als der alte, kann man Probleme mit der erneuten Beantwortung der Gesundheitsfragen und der anschließenden Gesundheitsprüfung bekommen.

Bessere, umfangreichere PKV-Tarife bezahlen dann für Leistungen und Krankheiten, die vorher nicht versichert waren. Damit die private Krankenkasse das finanzielle Risiko dafür einschätzen kann, nimmt sie eine Gesundheitsüberprüfung vor. Diese Gesundheitsprüfung kann zur Ablehnung des Mitgliedsantrags für den Krankenkassentarif führen, oder zum Ausschluss der Kostenerstattung für spezielle Krankheiten oder zu erhöhten monatlichen Kassenbeiträgen durch die hohe Wahrscheinlichkeit von überdurchschnittlichen Kostenerstattungen für Krankheitskosten. Diese können durch die Vorerkrankungen, langwierige Krankheiten oder chronische Erkrankungen entstehen, die in der Gesundheitsprüfung festgestellt wurden.

Tarifwechsel in der PKV ohne Gesundheitsprüfung und trotz Krankheit

Wechselt man in einen gleich guten oder schlechteren Tarif beim PKV-Tarifwechsel bei seiner alten privaten Krankenversicherung, kann man ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne die Probleme beim Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens wechseln. Ein interner Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung ist unabhängig vom Alter oder von Krankheiten, oder wann der Vertrag abgeschlossen wurde, also wie alt der PKV-Vertrag ist.

Private Krankenkassen behindern den Wechsel in billigere Tarife

Das Recht jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen billigeren Tarif bei seiner eigenen privaten Krankenkasse zu wechseln und seine Krankenkassenbeiträge zu senken gefällt den privaten Krankenkassen natürlich nicht. Deshalb machen sie Probleme, versuchen den Tarifwechsel zu behindern und zu verzögern. Die Finanztest der Stiftung Warentest schreibt dazu, dass man als Versicherungskunde einer PKV Ausdauer braucht, “… denn die Unternehmen machen es ihnen nicht leicht, von ihrem Recht Gebrauch zu machen.”

Die Finanztest empfiehlt hartnäckig zu bleiben, auch wenn die private Krankenkasse nicht die benötigten vollständigen Informationen zum Tarifwechsel liefert. Die privaten Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, den Versicherungskunden auf Nachfrage einen für sie günstigeren Versicherungstarif zu nennen und einen billigeren Versicherungsvertrag aus ihrem Tarifangebot anzubieten.

Risiken beim Wechsel von einem Bisextarif in einen Unisextarif der privaten Krankenversicherung

Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen die privaten Krankenversicherungen keine nach Männern und Frauen getrennten Versicherungstarife, die sogenannten Bisextarife mehr anbieten. Die Krankenversicherungen bewerteten früher das Risiko für Kostenerstattungen getrennt nach Männern und Frauen. Dadurch waren vergleichbaren Krankenversicherungsverträge für Frauen teurer als für Männer.

Seit Ende 2012 dürfen nur noch PKV-Tarife als Unisextarife verkauft und vertrieben werden. Die privaten Krankenkassen haben aber noch viele Alttarife, die Krankenkassenbeiträge getrennt nach Männern und Frauen – Bisextarife – sind. Damit die Krankenkassen nicht dem Kunden erst einen neuen Unisextarif verkaufen und dann z. B. einen Mann in einen alten, günstigeren Bisextarif wechseln lassen, ist es grundsätzlich verboten, von einem Unisextarif in einen alten Bisextarif zu wechseln.

Das bedeutet, dass wenn Sie bei einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung aus Ihrem alten nach Männern und Frauen getrennt berechneten Bisextarif in einen neuen gemischt kalkulierten, für Männer und Frauen gleichen Versicherungstarif, einen Unisextarif wechseln, Sie nie wieder in einen Bisextarif zurück wechseln können.

Stiftung Warentest rät vom Tarifwechsel in einen Unisextarif ab

Laut Stiftung Warentest raten Verbraucherschützer zur Vorsicht beim Tarifwechsel von Bisextarifen in Unisextarife in der PKV. Erstens stehen in den nächsten Jahren noch viel weniger neue Unisextarife als alte Bisextarife in den privaten Krankenkassen zur Auswahl. Und damit ist man von der Anzahl der möglichen Tarife bei einem Tarifwechsel wesentlich eingeschränkter.

Zweitens bringen laut Finanztest die neuen Unisextarife nicht die erhoffte Beitragsersparnis für Frauen. Die Finanztest zitiert Silke Möhring von der Verbraucherzentrale Hessen: “Ich haben noch keinen Unisextarif gesehen, der preislich für eine Frau attraktiv wäre.” Durch diese Aussage scheint es so, als wenn das niedrigere Tarifniveau für Männerversicherungen auf das höhere Tarifniveau für Frauenversicherung angehoben worden wäre und sich nicht ein mittleres Tarifniveau in der Mitte zwischen beiden eingestellt hat.

Wenn es sich selbst für Frauen nicht lohnt in der privaten Krankenversicherung einen Unisextarif abzuschließen, dann lohnt es sich ganz besonders für Männer gleich gar nicht von einem Bisextarif in einen vergleichbaren Unisextarif zu wechseln. Denn Männer bezahlen in der privaten Krankenversicherung bei Bisextarifen weniger Krankenkassenbeiträge als Frauen. Im Gegensatz dazu bezahlen Männer bei Risikolebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen höhere Beiträge, da das Sterberisiko bei Männern höher ist als bei Frauen. Dafür bleiben Frauen den Krankenkassen länger als Kostenrisiko erhalten und haben z. B. auch durch Schwangerschaften und Geburten höhere Kosten für die PKV.

Mit neuem Unisextarif keinen billigen PKV-Standardtarif im Alter als Rentner

Wenn man einen Tarifwechsel von einem Bisextarif in der privaten Krankenversicherung in einen neuen Unisextarif durchführt, kann man nicht nur wieder zurück in einen vielleicht dann günstigeren, billigeren Bisextarif mit unterschiedlich hohen Beiträgen für Männer und Frauen. Das Schlimmste an diesem Tarifwechsel ist, dass Sie später im Alter als Rentner nicht in einen billigen Standardtarif wechseln können, um hohe Krankenkassenbeiträge in der PKV zu sparen.

Die Finanztest bezeichnet den günstigen PKV-Standardtarif als Notausgang bei zu hohen PKV-Beiträgen im Alter als Rentner. Der Standardtarif ist gerade für Rentner eingeführt worden, die ihre hohen Krankenkassenbeiträge in der privaten Krankenversicherung nicht mehr bezahlen können, weil die Rente oder Pension zu niedrig ist und keine oder nur wenige Ersparnisse vorhanden sind.

Der Standardtarif als Problemlöser für zu hohe PKV-Beiträge ist aber nur für PKV-Mitglieder zugänglich, die bereits vor dem 1. Januar 2009 privat krankenversichert waren. Und man kann auch nur aus einem alten Bisextarif und nicht aus einem neuen Unisextarif in den Standardtarif wechseln.

Geld sparen mit dem Standardtarif in der PKV mit Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Der Standardtarif hilft Krankenkassenbeiträge im Alter und damit Geld zu sparen. Man muss dazu mindestens 10 Jahre privat versichert sein. Die zweite Zeitgrenze, dass man schon vor dem 1. Januar 2009 privat krankenversichert gewesen sein muss, kommt erst ab 2019 zur Wichtigkeit. Der Verband der privaten Krankenversicherung versucht aber zu erreichen, dass auch PKV-Mitglieder, die erst nach dem 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben einen Wechsel in den billigeren Standardtarif durchführen können.

Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif für Rentner mit zu niedrigen Renten oder Pensionen, die ihre normalen PKV-Beiträge nicht mehr bezahlen können, weil sie zu hoch geworden sind. Der PKV-Standardtarif bietet Leistungen die mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar sind.

Was kostet der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung im Monat?

Der Standardtarif kostete im Jahr 2013 im Durchschnitt 283,- Euro im Monat. Für langjährig privat krankenversicherte Mitglieder kostete er laut dem Verband der privaten Krankenversicherung “… kaum mehr als 100 Euro.” Damit liegen die monatlichen Kosten für den Standardtarif wesentlich niedriger als es eigentlich erlaubt wäre. Er darf maximal im Monat so viel kosten wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV. Dieser GKV-Höchstbeitrag betrug im Jahr 2014 627,75 Euro im Monat.

Die Stiftung Warentest betont, dass 2013 nur 445 von 45500 PKV-Mitgliedern, die im Standardtarif versichert waren, diesen Höchstbeitrag von über 600 Euro im Monat bezahlen mussten.

Teurer Basistarif ohne Gesundheitsprüfung und mit Aufnahmezwang wie in der gesetzlichen Krankenkasse

Den Basistarif in der privaten Krankenversicherung bezeichnet die Stiftung Warentest als “… sehr viel teurere Auffanglösung für alle, die ab 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind…” Denn diese PKV-Mitglieder dürfen nicht mehr in den günstigen Standardtarif, sondern können bei finanziellen Problemen mit den Krankenkassenbeiträgen nur noch in den viel teureren Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln.

In den PKV-Basistarif kann man nicht nur wechseln wenn man Probleme mit der Bezahlung seiner Krankenkassenbeiträge hat, im Basistarif der privaten Krankenkassen kann man sich auch versichern, wenn man bisher keine Krankenversicherung hat und die Krankenversicherungspflicht erfüllen muss, aber Probleme hat sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. In den Basistarif darf man auch wenn man Hilfebedürftiger im Sinne des Sozialrechts, z. B. Bezieher von Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter ist oder Sozialhilfe erhält.

Im Basistarif dürfen die privaten Krankenkassen Antragssteller mit Vorerkrankungen nicht abweisen, ebenso darf es keine Leistungsausschlüsse oder Risikoprämien wie nach einer normalen Gesundheitsprüfung geben. Man kann durch den Basistarif ohne Probleme Krankenkassenmitglied in der privaten Krankenversicherung werden, wie es sonst auch bei den gesetzlichen Krankenkassen GKV durch ihren Aufnahmezwang ist.

Dadurch dass jeder PKV-Mitglied im Basistarif werden kann, sind die Krankenkassenbeiträge sehr hoch und nicht so niedrig wie im Standardtarif. Genaue Zahlen nennt die Stiftung Warentest leider nicht, sie betont aber, dass auch im Basistarif die Beitragshöchstgrenze beim Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, also im Jahr 2014 627,75 Euro im Monat. Nur wie gesehen liegen die tatsächlichen Versicherungsbeiträge im Standardtarif deutlich niedriger, was beim Basistarif nicht zutrifft.

Die einzige Möglichkeit, um im Basistarif der PKV Geld zu sparen ist, wenn man auf Sozialleistungen angewiesen ist. Dann dürfen die privaten Krankenkassen nur den halben Beitrag für den Basistarif berechnen. Laut Stiftung Warentest bezahlten 2013 fast 14000 PKV-Mitglieder nur den halben Beitrag im Basistarif von insgesamt 26700 Versicherten in diesem PKV-Spartarif.

Notlagentarif bei Krankenkassenschulden, wenn die private Krankenversicherung ruht

Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung erstattet die Kosten für eine medizinische Versorgung in Notfällen und bei akuten Krankheiten. Grundsätzlich ruht im Notlagentarif die private Krankenversicherung, da Sie Ihre Beitragsschulden nicht bezahlen konnten. Damit Sie keine lebensgefährlichen Probleme ohne eine Krankenversicherung bekommen, gibt es diesen PKV-Notlagentarif für den medizinischen Notfall.

Wenn Sie nach einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit Ihre Beitragsschulden, die Altschulden bei Ihrer privaten Krankenkasse, vollständig bezahlt haben, können Sie wieder vom Notlagentarif in Ihren alten Versicherungsvertrag, dem alten regulären Tarif in Ihrer PKV wechseln.

Zum Ruhen einer privaten Krankenversicherung kommt es, wenn man die Beiträge die Krankenversicherung nicht bezahlen kann. Sie erhalten eine Mahnung wegen der Beitragsschulden und zwei Monate danach eine weitere Mahnung mit der Ankündigung, dass wenn Sie Ihre Beitragsschulden nicht nach einem Monat bezahlen, der Vertrag über die private Krankenversicherung ruhend gestellt wird. Das bedeutet, dass Sie dann keine Leistungen mehr aus der Krankenversicherung erhalten.

Sie können versuchen mit Ihrer privaten Krankenkasse eine Stundung der Beitragsschulden zu vereinbaren. Sie sollten aber nicht warten, bis die Krankenversicherung ruhend gestellt wurde, sondern gleich auf die erste Mahnung reagieren, um Probleme mit Ihrem Versicherungsschutz zu vermeiden. Wenn Sie aktiv werden und die Krankenkasse ansprechen, ist es normalerweise immer möglich eine Beitragsstundung oder eine Ratenzahlung der überfälligen PKV-Beiträge zu vereinbaren.

Literatur:

Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig