Stromtarifrechner im Test der Stiftung Warentest
Im Heft test 03/2013 der Stiftung Warentest wurden Stromtarifrechner getestet. Das beste Testurteil für die Stromtarifrechner ist ein Befriedigend. Kann man mit den für die Verbraucherfreundlichkeit schlecht beurteilten Vergleichsrechnern mehr Geld sparen, als mit den besser getesteten, wenn man auf die Tricks der Stromanbieter aufpasst? Und warum findet die Stiftung Warentest einen Neukundenbonus unter Umständen gut, empfiehlt trotzdem diesen beim Strompreisvergleich nicht zu berücksichtigen?
Im Test waren die Stromtarifrechner der Vergleichsportale Verivox, Check24, Toptarif, Prizewize, Stromtipp.de, wer-ist-billiger.de, preisvergleich.de/strom, Hauspilot, einergieverbraucherportal und Stromtarife.de vertreten.
40 Prozent der Haushalte in Deutschland seien laut Stiftung Warentest noch Kunden in den teuren Stromtarifen der örtlichen Grundversorger. Laut Umfragen sei den Stromkunden das Sparpotenzial durch den Anbieterwechsel zu gering, deshalb spielen meiner Meinung nach gerade die Sparmöglichkeiten mit einem Neukundenbonus eine wichtige Rolle beim Stromtarifwechsel – siehe unten.
Und die Kunden der Energieversorger hätten laut Finanztest Angst an unseriöse Anbieter zu geraden und Geld zu verlieren, wie bei der Teldafax-Pleite 2011 mit hunderttausenden Kunden, die Geld verloren haben, oder Kunden von laut Finanztest kritisierten Billiganbietern von Strom wie Flexstrom zu werden.
Gesamtergebnis des Vergleichs der Stromtarifrechner
Die Stiftung Warentest bewertet im Test der Stromtarifrechner kein Vergleichsportal für Strom mit gut. Diese Gesamtergebnisse sind für mich allerdings wenig aussagekräftig, wenn man nicht in die einzelnen Bewertungspunkte schaut und sich danach den für sich besten Stromvergleichsrechner aussucht.
Die besten fünf Vergleichsrechner für Strom sind laut Stiftung Warentest Verivox mit dem Testurteil Befriedigend 2,6, Check24 mit Befriedigend 3,0, Toptarif mit Befriedigend 3,2, Hauspilot mit Befriedigend 2,8 und Energieverbraucherportal mit Befriedigend 2,9. Die anderen getesteten Stromtarifrechner erhalten nur ein Ausreichend, außer Stromtarife.de mit der Testnote Mangelhaft.
Richtigkeit der Suchergebnisse der Stromvergleichsportale
In den für mich interessanten Testpunkten Richtigkeit der Ergebnisse und Verbraucherfreundlichkeit der Angebote gibt es vom Gesamttestergebnis der Vergleichsportale abweichende Ergebnisse. Bei allen außer drei Stromtarifrechnern wurden die Richtigkeit der Vergleichsergebnisse als sehr gut eingeschätzt. Wer-ist-billiger.de erhält in diesem Testpunkt nur ein Gut, Einergieverbraucherportal.de nur ein Befriedigend und Stromtarife.de gar ein Mangelhaft, was auch im Gesamturteil zu einem Mangelhaft für den Stromtarifrechner von Stromtarife.de führt.
Testergebnis Verbraucherfreundlichkeit der Angebote der Stromtarifrechner
Der Hauptkritikpunkt der Stiftung Warentest an den Stromtarifrechnern der Vergleichsportale sind die aus ihrer Sicht verbraucherunfreundlichen angebotenen Stromtarife. Es seien verbraucherunfreundliche Suchoptionen in den Vergleichsrechnern voreingestellt, die Stromtarifrechner wählen dadurch auf den vorderen Ergebnisplätzen Angebote mit laut Stiftung Warentest unfairen Vertragsbedingungen, wie Vorkasse, Pakettarifen, langen Anschlusslaufzeiten oder großem Neukundenbonus.
Wenn man einen günstigen Stromtarif mit den Stromtarifrechnern sucht, müsste man laut Stiftung Warentest Häkchen wegklicken oder hinzuklicken, unverständliche Erklärungen lesen, die teilweise schwer zu finden seien. Die Stiftung Warentest ist der Meinung, dass der Verbraucher hellwach sein und die Augen offenhalten muss, um nicht “in die Fänge von Anbietern mit unseriösem Geschäftsgebaren zu geraten”.
Viel Geld sparen mit unfairen Stromverträgen
Gleichzeitig stellt die Stiftung Warentest fest, dass mit fairen Stromtarifen keine große Ersparnis möglich ist. Und genau das ist für mich der Punkt, an dem ich die angeblich unfairen Stromtarif schätze. Mit diesen Stromtarifen ist vor allem mit einem Neukundenbonus oder Wechselprämie eine hohe Einsparung möglich, die sonst nicht bestehen würde.
Einen Vertrag über eine vorher festgelegte Strommenge, einen Pakettarif sollte man nach meiner Meinung nicht abschließen, da bei weniger Stromverbrauch der nicht verbrauchte Strom aus dem Strompaket trotzdem bezahlt werden muss, und bei Mehrverbrauch in der Regel die Kilowattstunde Strom sehr, bzw. deutlich teurer als im Paketpreis berechnet wird. Auch Stromverträge mit Vorauskasse sollte man nicht abschließen. Also in der Suchmaske der Stromtarifrechner wegklicken.
Bei der Bewertung der Verbraucherfreundlichkeit der Angebote der Stromtarifrechner erhalten im Test nur Hauspilot und Energieverbraucherportal ein gut. Hauspilot ist daher nach den Testergebnissen zu empfehlen, da auch die Richtigkeit der Ergebnisse dort als sehr gut beurteilt wurden. Bei Energieverbraucherportal ist die Richtigkeit der Suchergebnisse allerdings nur mit Befriedigend beurteilt worden, damit helfen verbraucherfreundliche Stromtarife bei diesem Stromtarifrechner wenig, wenn sie nicht richtig sind – laut Testergebnissen der Stiftung Warentest.
Die Stiftung Warentest empfiehlt die Stromtarifrechner Hauspilot und Energieverbraucherportal, da dort auf den ersten zehn Plätzen überwiegend bis ausschließlich faire Tarife zu finden seien. Beide Vergleichsportale zeigen in den Grundeinstellungen von vorn herein keine Angebote mit Vorkasse oder Pakettarife an. Energieverbraucherportal berücksichtigt ebenso keinen Sofortrabatt, Sofortbonus oder anderen Neukundenbonus.
Hauspilot berechnet für die ersten zwei Jahre einen eigenen Effektivpreis für den Stromtarif. Für diese Effektivpreis-Prognose von Hauspilot werden die Vertragsbedingungen analysiert, neben den Stromkosten, der Wechselpauschale (in der Regel kostet der Anbieterwechsel über Hauspilot eine Gebühr, die Wechselpauschale), einem eventuellen Neukundenbonus, die Zinsverluste bei Vorauskasse-Zahlung (obwohl ja eigentlich in den Grundeinstellungen nicht angezeigt) werden auch vermutete Mehrkosten durch Preissteigerungen mit eingerechnet.
Ein Befriedigend für die Verbraucherfreundlichkeit der Angebote erhält noch der Testsieger Verivox. Ein Befriedigend in diesem Testpunkt erhalten auch wer-ist-billiger.de und stromtarife.de. Check24 und Toptarif, die zweit- und drittplatzierten im Gesamturteil der Stiftung Warentest erhalten nur ein Ausreichend (Testnote 3,6 bis 4,5).
Ein gutes oder ein schlechtes Vergleichsportal nehmen?
Nun stellt sich mir die Frage, sollte man ein für die Verbraucherfreundlichkeit der Angebote mit gut bewertetes Stromvergleichsportal nehmen, um einen möglichst billigen Stromanbieter zu finden, oder lieber ein Portal was nur Befriedigend, Ausreichend, oder gar Mangelhaft wie Stromtipp.de oder Preisvergleich.de/strom bewertet worden ist.
Denn bei den für Verbraucherfreundlichkeit mit gut bewerteten Stromvergleichsrechnern scheinen ja weniger der absoluten Schnäppchen, wenn auch mit Haken und Fallen, angezeigt zu werden. Wenn man sich richtig über die Tricks, Fristen und Zahlungsbedingungen des Neukundenbonus informiert, kann man nicht schlecht beurteilten Stromtarifrechnern sicherlich mehr sparen, als mit den “langweiligen” verbraucherfreundlichen Angeboten.
Das ist wie bei den Handytarifen bzw. Mobilfunktarifen, wo man bei den ganz tollen Schnäppchen-Angeboten noch allerlei Testoptionen, wie Rechnungschecker, Surfflat und andere innerhalb einer festen, zum Teil kurzen Frist von 6 Wochen bis zu drei Monaten kündigen muss. Vergisst oder überliest man diese gebuchten Testoptionen, verteuern sich die monatlichen Grundgebühren der Handyverträge zum Teil drastisch.
Diese Handytarife bzw. Mobilfunktarife würden in einem Test der Stiftung Warentest ganz sicher unten durch fallen und nicht sehr gut oder gut bewertet werden, sondern eher ausreichen oder mangelhaft. Nur mit diesen Handytarifen mit Stolperfallen und Tricks lässt sich vor allem durch eine deutlich höhere Hardwaresubvention – Subvention der Handys und anderer Geräte zum Vertrag – deutlich sparen. Vor allem, wenn der Händler einen großen Teil der Subvention an den Kunden weiter gibt.
Faire Tarife laut Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest findet solche Tarife fair und eine gute Wahl für die gilt:
- Monatliche Abschlagszahlung – daher der Abschlag für die Stromrechnung wird monatlich bezahlt.
- Umfassende Preisgarantie – sollte möglichst für viele Strompreisbestandteile gelten, zumindest laut test für die Preise der Strombeschaffung und des Stromtransports, des Netzentgelts.
- Fester Neukundenbonus – die Stiftung Warentest findet nicht jeglichen Neukundenbonus schlecht, sondern eine fest vereinbarte Summe, die kurz nach Lieferanfang oder spätestens mit der ersten Jahresabrechnung an den Kunden gezahlt wird, findet sie empfehlenswert. Warum sie allerdings meint, kurz nach Lieferanfang sei wichtig, um dann doch auch noch auf die erste Jahresrechnung zu warten, bleibt mir unverständlich.
- Kurze Kündigungsfrist – maximal sechs Wochen Kündigungsfrist zum Ende der ersten Vertragslaufzeit. Die konkrete zu akzeptierende erste Vertragslaufzeit definiert die Stiftung Warentest allerdings nicht. Sind nur ein Jahr Vertragslaufzeit empfehlenswert, oder auch fünf Jahre?
- Kurze Anschlusslaufzeit nach erster Laufzeit – Die Stiftung Warentest empfiehlt, dass nach der ersten nicht definierten Vertragslaufzeit der Kunde jederzeit mit vier Wochen Kündigungsfrist kündigen kann. Das ist nach meiner Erfahrung bei wirklich günstigen Stromtarifen nicht der Fall. Wenn man keine jährliche Vertragsverlängerung akzeptiert, verschwendet man gegebenenfalls viel Einsparpotenzial beim Strompreis.
- Ökostrom – Wenn man als Stromkunde Wert auf Ökostrom legt, sollte man auf die Ökostromsiegel “Ok-Power oder “Gründer Strom Label” achten.
Unfaire Tarife laut Stiftung Warentest
Unfaire Stromtarife und eine schlechte Wahl erkennt die Stiftung Warentest an folgenden Merkmalen:
- Vorkasse – Ganz eindeutig ja. Auf Vorkasse und die Bezahlung des geschätzten Jahresverbrauchs an Strom im Voraus würde ich mich nie einlassen, da mit Vorkasse auch eine negative Selektion betrieben wird: Stromanbieter, die finanziell schlecht aufgestellt sind, und auch schnellen Geldzufluss angewiesen sind, um nicht Konkurs zu gehen, können sich über Vorkasse und als Lockmittel sehr günstige Stromtarife schnell Liquidität versorgen, die kurzfristig vor der Pleite, dem Konkurs schützt. Nur der Strom muss bezahlt werden und mit den zu günstig kalkulierten Stromtarifen ist das vielleicht nicht möglich, denn es fallen auch andere Kosten wie Mieten, Personal, Werbung, Büroausstattung und dergleichen mehr an.
- Großer Neukundenbonus – Die Stiftung Warentest findet einen Neukundenbonus gut, einen großen Neukundenbonus aber schlecht. Diese würden prozentual aus dem Jahresverbrauch errechnet und würden den Stromtarif auf den Stromtarifrechnern im ersten Jahr günstig erscheinen lassen, würden aber im zweiten Jahr teuer. Nun ist die Frage, warum ich dann nicht nach dem ersten Jahr wieder wechseln soll? Und die zweite Anmerkung ist, dass ich schon große, sehr große Zahlen für einen Neukundenbonus gesehen habe, und dieser wurde nach einigen Monaten direkt vom Stromanbieter auf das Girokonto ausgezahlt.
- Lange Anschlusslaufzeit – Kurze Kündigungsfristen von vier Wochen nach der ersten Vertragslaufzeit (siehe oben) sind für die Stiftung Warentest in Ordnung, weitere 12 Monate oder länger aber nicht. Was ist mit drei Monaten zum Jahresende der ersten Vertragslaufzeit – unfair oder nicht ?
- Pakettarif – Es wird eine feste Strommenge im Paket zum günstigeren Paketpreis gekauft und bezahlt. Bei geringerem Stromverbrauch, muss der nicht verbrauchte Strom aus dem Paket trotzdem bezahlt werden. Bei höherem Stromverbrauch muss zusätzlicher Strom zumeist zu erheblich höheren Kilowattstundenpreisen dazu gekauft und bezahlt werden. Nicht empfehlenswert.
- Kein Ökosiegel – Die Stiftung Warentest empfiehlt keinen Ökostrom zu kaufen, der kein Siegel oder nur ein RECS-Zertifikat hat.
Neukundenbonus und einmaliger Bonus – ja doch, oder doch wieder nicht
Die Stiftung Warentest gibt in ihrem Infokasten zu fairen Tarifen an, dass es einen fairen, festen Neukundenbonus bei der Suche über die Stromtarifrechner gibt. Sie findet eine fest vereinbarte Summe, die kurz nach Lieferbeginn oder spätestens mit der ersten Jahresrechnung gezahlt wird fair.
Ebenso gibt die Stiftung Warentest in ihrem Heft Finanztest 03/2013 an, dass einen Neukundenbonus als Sofortrabatt, bzw. Sofortbonus beispielsweise bei Eprimo (wird nach meiner eigenen Erfahrung auch zuverlässig ausgezahlt), bei Gazprom Energy und Maingau Energie gibt. Diese würden innerhalb von höchstens 60 Tagen nach Vertragsabschluss ausgezahlt und nicht erst nach zwölf Monaten auf der Jahresabrechnung berücksichtigt.
Die Finanztest betont, dass es damit keinen Ärger wegen nicht bezahltem Neukundenbonus, Sofortrabatt oder Sofortbonus gibt. Die Stromtarife seien aber teilweise nur für Kunden geeignet, die nach einem Jahr wieder mit einem Stromtarifrechner die Stromtarife vergleichen und wechseln, da einige Anbieter mit Sofortrabatt vergleichsweise höhere Stromtarife, somit Kilowattstundenpreise und / oder monatliche Grundgebühren haben.
Beide Publikationen der Stiftung Warentest, die Zeitschrift test und Finanztest schreiben, dass es einen fairen Neukundenbonus gibt, und trotzdem betonen beide, dass der Neukundenbonus bei der Tarifsuche über die Stromtarifrechner nicht berücksichtigt werden soll. Beide empfehlen den Neukundenbonus, bzw. einmaligen Bonus wegzuklicken, beim Strompreisvergleich also nicht zu berücksichtigen.
Wenn man diesem widersprüchlichen Tipp der Stiftung Warentest folgt, verliert man relativ viel Einsparmöglichkeiten beim Strompreis. Was wiederum zur obigen Einleitung führt, dass viele Verbraucher den Stromanbieter nicht wechseln, da sie die Einsparmöglichkeiten beim Strompreis als zu gering ansehen.
Natürlich sollte berücksichtigt werden, wie der Strompreis ohne den Neukundenbonus, Sofortrabatt oder Sofortbonus im zweiten Jahr ist, oder man plant von vornherein einen wiederholten Stromanbieterwechsel nach einem Jahr ein.
Unfairer Neukundenbonus
Es gibt aber gute Hinweise der Stiftung Warentest, wie man eine unfaire Gestaltung des Neukundenbonus erkennt:
- Neukundenbonus wird nur an Kunden gezahlt, die ein zweites Jahr bleiben. Damit stimmt der effektive Strompreis für das erste Jahr nicht. Man zahlt sowieso die höheren Abschläge und der Bonus muss nicht auf das erste Jahr, sondern auch auf das zweite Jahr anteilig mit umgerechnet werden.
- Der Neukundenbonus wird nicht immer gezahlt. Einige Stromanbieter würden die Endabrechnung hinauszögern, es gäbe Ausschlüsse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB.
- Der Neukundenbonus ist an eine bestimmte, vereinbarte Menge Strom gebunden. Bei weniger Stromverbrauch wird der Neukundenbonus nicht bezahlt.
- Wer zu einer anderen Marke oder Tochterunternehmen eines Stromlieferanten wechselt erhält of keinen Neukundenbonus ausgezahlt. So nennt die Stiftung Warentest zum Beispiel den Wechsel von Extraenergie zu Priostrom, wo durch den Wechsel innerhalb des Unternehmens Extraenergie kein Neukundenbonus von Priostrom gezahlt wird. Zu Extraenergie gehört ebenfalls extrastrom und HitStrom. Zu Flexstrom gehört Ökoflex, optimalgrün und Löwenzahn energie. Zu stromio gehört Grünwelt Energie und zu almado Energie gehört immergrün. (Alle Angaben laut Stiftung Warentest.) Check24 weist laut Stiftung Warentest darauf hin, wenn beim Anbieterwechsel kein Neukundenbonus gezahlt wird.
- Hohe Kilowattstundenpreise, die durch den Neukundenbonus verschleiert werden. Etliche Stromtarifrechner wie bei den Vergleichsportalen Verivox und Check24 ziehen den Neukundenbonus gleich vom ausgewiesenen Strompreis ab. Dadurch werden auf den ersten Plätzen Stromtarife angezeigt, die eigentlich einen höheren Kilowattstundenpreis oder monatliche Grundgebühr haben, als nachfolgende eigentlich billigere Stromanbieter. Ebenfalls würden nicht alle Kunden den Neukundenbonus erhalten – siehe oben. Problematisch wird es ebenfalls, wenn man länger als ein Jahr beim Stromanbieter bleibt, denn es gibt normalerweise keinen erneuten Bonus – es heißt ja Neukundenbonus.
Einen fairen Stromtarif finden laut Stiftung Warentest
Da nach Meinung der Stiftung Warentest die Voreinstellungen in den Stromtarifrechnern auf den Vergleichsportalen so eingestellt sind, dass unfaire Lockvogelangebote auf den ersten Ergebnisplätzen zu finden sind, empfiehlt sie folgende Punkte zu beachten und einzustellen:
- Vertragslaufzeit maximal 12 Monate.
- Monatliche Abschlagszahlung ohne Vorkasse.
- Keine Pakettarife mit fester Anzahl von Kilowattstunden für den Jahresverbrauch.
- Neukundenbonus nicht berücksichtigen – siehe oben.
- Keine Tarife mit Kaution auswählen.
- Preisgarantie sollte für die komplette erste Vertragslaufzeit gelten.
- Den richtigen Tarif als Vergleichstarif auswählen – nicht den Basistarif des örtlichen Grundversorgers, wenn man zuvor schon einmal den Stromanbieter gewechselt hat.
Kostenloser Stromanbieterwechsel über die Stromtarifrechner
Normalerweise bieten die Stromtarifrechner eine Möglichkeit, für den kostenlosen Stromanbieterwechsel. Dies ist bei Vergleichsportale Verivox, Check24, Toptarif, Prizewize, Stromtipp.de, wer-ist-billiger.de, preisvergleich.de/strom der Fall.
Die Finanzierung der Stromtarifrechner und damit der Vergleichsportale erfolgt laut Stiftung Warentest überwiegend mit Werbung und Provisionen. Als Kunde kann man nach dem Stromtarifvergleich oft direkt zum neuen Stromversorger wechseln. Einige Stromlieferanten zahlen den Vergleichsportalen für diese Vermittlung von Kunden eine Provision. Über die Provisionshöhe würde sich auf den Stromtarifrechnern wenig finden. Nach den Recherchen der Stiftung Warentest betragen diese Vermittlungsprovisionen oft zwischen 30,- und 55,- Euro pro vermitteltem Kunde bzw. Vertrag.
Die Stiftung Warentest erklärt sich durch die Provisionszahlung eine Besonderheit bei den Stromtarifrechnern von Verivox und Check24, denn bei beiden würden oberhalb des billigsten Angebots für Strom ein sogenannter “Tarif-Tipp” angezeigt werden.
Der Stromtarifrechner von Energieverbraucherportal und Stromtarife.de bieten keine Möglichkeit den Stromanbieter bzw. Stromlieferanten zu wechseln.
Über Hauspilot kostet der Wechsel des Stromanbieters normalerweise 45,- Euro (laut Stiftung Warentest). Es gibt aber Stromanbieter, zu denen der Wechsel über Hauspilot günstiger oder kostenlos ist.
Internetadressen der Stromtarifrechner im Test der Stiftung Warentest
- Verivox: www.verivox.de
- Check24: www.check24.de
- Toptarif: www.toptarif.de
- PrizeWize: www.prizewize.de
- Stromtipp.de: www.stromtipp.de
- wer-ist-billiger.de: www.wer-ist-billiger.de
- Preisvergleich.de: www.preisvergleich.de/strom
- Hauspilot: www.hauspilot.de
- Stromtarife.de: www.stromtarife.de
Literatur:
- test: “Im Wirrwarr der Tarife – Stromtarifrechner”, Heft 03/2013, Seiten 60 bis 65.
- Finanztest: “Kein Stress mit Strom – Strompreise”, Heft 03/2013, Seiten 58 und 59.
Diplom-Betriebswirt (FH) André Fiebig